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| Newsletter-Ausgabe 29/2018 Newsletter vom 19.07.2018 | |
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| Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
mit dem Newsletter der Handwerkskammer für Ostthüringen sind Sie gut informiert! Wir senden Ihnen nützliche Informationen zu Veranstaltungen für das Handwerk, Neuigkeiten aus dem Kammerbezirk sowie Tipps für Handwerksbetriebe.
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| | | | Gebäudereiniger: Zoll überprüft tausende Betriebe | Überraschungsbesuch bei den Gebäudereinigern: Fast 8.700 Betriebe bekamen kürzlich Besuch vom Zoll. Immer wieder untersuchen die Beamten in konzertierten Aktionen ganze Branchen. Wie Gebäudereiniger das sehen und was sie wissen müssen, um die Prüfung unbeschadet zu überstehen.
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| | | | Rundfunkbeitrag: Diese Sonderregeln und Spartipps gibt es | Der Rundfunkbeitrag sorgt immer wieder für Ärger – besonders bei Handwerksbetrieben mit mehreren Filialen oder Firmenfahrzeugen. Doch die Regelungen sind verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgesetz in einem Grundsatzurteil entschieden. Künftig soll er sogar weiter steigen. Diese Sparmöglichkeiten gibt es.
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| | | | So können Handwerker Steuern im Studium sparen | Lehre, Meister, Studium: Eine gute Ausbildung geht ins Geld, gerade für Handwerker. Azubis und Studenten sollten eine Einkommensteuererklärung abgeben – selbst wenn sie kaum Einkünfte haben. So setzen Sie oder Ihre Kinder alle Kosten ab.
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| | | | Anerkennung: Fachkräfte auf Umwegen | Schule, Ausbildung, Beruf – nicht jeder geht diesen geradlinigen Weg. In Deutschland leben zahllose Menschen, die zwar ein fachlich gutes Können haben, denen aber die passenden Zeugnisse dazu fehlen. Wie sie ihre Fähigkeiten anerkennen lassen können und wie Arbeitgeber davon profitieren.
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| | | | Neuer Tarif: So viel Gehalt bekommen Bäcker-Azubis ab September | Zum neuen Ausbildungsjahr steigt das Gehalt für Auszubildende im Bäcker-Handwerk. Lehrlinge verdienen ab 1. September 2018 bis zu 65 Euro mehr im Monat. Im darauffolgenden Jahr wird die Ausbildungsvergütung dann erneut um bis zu 50 Euro angehoben. So hoch ist die Ausbildungsvergütung im Detail.
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| | | | Geschenke an Kunden: So funktioniert die Pauschalversteuerung | Beschenken Unternehmer einen Geschäftspartner oder einen Kunden, müssen diese in Höhe des Geschenkwerts eigentlich einkommensteuerpflichtige Einnahmen versteuern, also Steuern zahlen. Damit die Beschenkten ihre Präsente unbesteuert genießen können, kann der schenke Handwerker ihn mit einer Pauschalsteuer beim Finanzamt "freikaufen". Dabei gibt es jedoch einige Steuerregeln zu beachten.
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| | | | Bewertungsportal - Im Urteil der Kunden | Handwerker müssen sich im Netz von Kunden benoten lassen. Ob sie wollen oder nicht. Zudem sind die Portale für potenzielle Kunden inzwischen eines der wichtigsten Auswahlkriterien bei der Handwerkersuche. Wie Betriebe mit einem aktiven Reputations-Management neue Kunden übers Netz finden.
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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft; 99105 Erfurt, PF 900225
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