Berufsbildungsgesetz Wann endet das Ausbildungsverhältnis?

Über das genaue Ende eines Ausbildungsverhältnisses wird immer wieder diskutiert. Schließlich hängt davon auch ab, ob der "Lehrling" noch eine Ausbildungsvergütung oder schon Gesellenlohn bekommt. Vier Fallbeispiele zeigen, welche Varianten möglich sind - und wie sie sich auf das Ende des Ausbildungsvertrags auswirken.

Wann genau das Ausbildungsverhältnis endet, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Vier mögliche Szenarien zeigen, was möglich ist. - © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Das Ausbildungsverhältnis

Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ist im § 21 des Berufsbildungsgesetzes geregelt.

  • Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit.
  • Bestehen Auszubildende vor Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit die Gesellen- / Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der schriftlichen Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
  • Bestehen Auszubildende die Gesellen- / Abschlussprüfung nicht, so kann das Berufsausbildungsverhältnis auf Wunsch des Auszubildenden per Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, verlängert werden.

Wann genau endet der Ausbildungsvertrag?

Fall 1: Die Ausbildungszeit endet laut Ausbildungsvertrag am 31. August 2020. Die Prüfung findet am 10. August 2020 statt. Der Prüfungsausschuss informiert den Prüfling an diesem Tag schriftlich über das Bestehen der Prüfung. Diese Ergebnismitteilung legt der Prüfling am selben Tag im Ausbildungsbetrieb vor. Somit endet das Ausbildungsverhältnis vorzeitig am 10. August 2020.

Fall 2: Die Prüfung findet am 10. August 2020 statt. Die offizielle Information über das Bestehen der Prüfung geht dem Prüfling / dem Ausbildungsbetrieb am 18. August 2020 zu. Somit endet das Ausbildungsverhältnis vorzeitig am 18. August 2020 zu.

Fall 3: Die Prüfung findet am 21. August 2020 statt. Bis zum Ablauf des Vertrages am 31. August 2020 erfolgt noch keine Ergebnismitteilung durch die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses. Somit endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Ablaufdatum am 31. August 2020.

Achtung: Bei einer Weiterbeschäftigung bedarf es gesonderter Regelungen.

Fall 4: Die Prüfung findet am 10. August 2020 statt. Die offizielle Information durch den Prüfungsausschuss über die nichtbestandene Prüfung geht dem Prüfling / dem Ausbildungsbetrieb am 18. August 2020 zu. Somit läuft das Ausbildungsverhältnis bis zum vertraglichen Ende am 31. August 2020 weiter. Der Auszubildende hat die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächsten Prüfung, höchstens jedoch um ein Jahr, zu stellen. dhz

 

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