Geschäftsgeheimnisse Neues Gesetz: So schützen Handwerksbetriebe ihre Geschäftsgeheimnisse richtig

Ein neues Gesetz, das seit Ende April in Kraft ist, definiert Begriff und Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen neu. Dadurch stehen Handwerksbetriebe vor einer ernstzunehmenden Herausforderung.

Gastautorin Birthe Struck

Das neue "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung" ist seit 26. April 2019 in Kraft. - © Yakobchuk Olena - stock.adobe.com

Wer nach dem Rezept für Coca-Cola sucht, der wird nicht fündig. Schon seit Gründung des Unternehmens im 19. Jahrhundert hütet der Getränkehersteller das Rezept akribisch. Coca-Cola hat verstanden: Mit dem Geschäftsgeheimnis steht und fällt der Erfolg des Unternehmens. Deshalb ist der Schutz solcher Geheimnisse so eminent wichtig.

Neue Definition des Begriffs Geschäftsgeheimnis

Das neue "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung", das seit dem 26. April 2019 in Kraft ist, soll Unternehmen dabei helfen, ihre betrieblichen Geheimnisse besser zu schützen.

Eine wesentliche Änderung ist die Definition des Begriffs "Geschäftsgeheimnis". Die Einordnung einer Information als Geschäftsgeheimnis setzt danach insbesondere voraus, dass die Information "Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen" ist. Daher ist es für Handwerksbetriebe entscheidend, proaktiv Schutzmaßnahmen zur Geheimhaltung der wesentlichen Informationen zu ergreifen und diese Maßnahmen zu dokumentieren, um sie in einem etwaigen Rechtsstreit beweisen zu können.

Auf der anderen Seite gilt: Man sollte den Fokus nicht allein auf den Schutz der eigenen Geheimnisse richten, sondern auch darauf achten, dass keine geheimen Informationen von Konkurrenten genutzt werden. Diese Gefahr besteht vor allem bei der Übernahme von Mitarbeitern anderer Unternehmen und der Mitnahme fremden Know-hows.

" Reverse Engineering" ist legal

Handwerksbetriebe sollten zudem darauf achten, dass durch die neue Gesetzgebung auch legales Reverse Engineering möglich ist: Unternehmen können Produkte ihrer Wettbewerber untersuchen, um eigene Rückschlüsse auf Werktechniken, Zusammensetzungen und Funktionen zu erlangen. Der Hintergrund: Sobald ein Produkt auf dem Markt ist, hat das Unternehmen den Vorteil des Geschäftsgeheimnisses schon erzielt, sodass es nicht mehr dem gesetzlichen Schutz unterfällt.

Das neue Gesetz bietet aber auch weitere Chancen: Effektive Schutzmaßnahmen kann ein Handwerksbetrieb als positives Merkmal in der Außendarstellung verkaufen. Viele Unternehmen werben bereits mit einem starken Schutz eigener und fremder Geschäftsgeheimnisse.

Mit diesen drei Schritten kann ein Handwerksbetrieb für erhöhte Sicherheit sorgen:

  • Prüfen: Zunächst sollte geprüft werden, welche Informationen wirkliche Geschäftsgeheimnisse sind und diese dann entsprechend eingeordnet werden. Gerade mit Blick auf die vorhandenen Kapazitäten kann man nicht alle Informationen gleichermaßen schützen, sondern muss hier priorisieren.
  • Schützen: Nachdem man geprüft und priorisiert hat, sollte man sich eine Strategie überlegen und umsetzen. Dazu gehören auch Verträge mit Partnern und Zulieferern, etwa um das (nun legale) Reverse Engineering zu verhindern.
  • Überwachen: Abschließend sollten Handwerksbetriebe regelmäßig überprüfen, ob sich bezüglich der geheimen Informationen etwas geändert hat. Sollte dies der Fall sein, sollten sie umgehend alle strategischen Bedingungen und Schutzmaßnahmen anpassen.

Mitarbeiter sensibilisieren – Risiken eindämmen

Für Handwerksbetriebe, die regelmäßig freie Mitarbeiter beschäftigen und/oder viele Auszubildende oder Praktikanten haben, sind klare Maßnahmen zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse unverzichtbar. Hier ist es hilfreich, die Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, besonders umsichtig mit Geheimnissen umzugehen und sich nicht ausschließlich auf Klauseln in Arbeitsverträgen und Vertraulichkeitsvereinbarungen zu verlassen. Jeder Mitarbeiter sollte zudem wissen, welche Informationen geheim sind, um das Risiko einer unwissentlichen Weitergabe auszuschließen.

Ansprechpartner für Geschäftsgeheimnisse installieren

Für Handwerksbetriebe bietet es sich zudem an, einen konkreten Ansprechpartner zu benennen, der sich fokussiert mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschäftigt. So gibt es jemanden, der die Funktionsweise des Schutzes überprüft. Weiterhin haben die Mitarbeiter im Zweifel eine Kontaktperson, an die sie sich wenden können, wenn sie unsicher sind.

Die Autorin

Birthe Struck. - © Heuking Kühn Lüer Wojtek

Birthe Struck ist Rechtsanwältin und Senior Associate bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Die Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz ist Expertin für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Patentrecht.