Protokollieren von Arbeitszeiten EuGH-Urteil zu Arbeitszeiten: Was sich für Arbeitgeber ändern könnte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeit gemessen werden kann. Rechtsanwältin Franziska Merkl erläutert im Interview, was sich für Arbeitgeber damit in Zukunft ändern könnte.

Daniela Lorenz

Nach dem EuGH-Urteil muss der deutsche Gesetzgeber nun prüfen, ob durch das bestehende Arbeitszeitgesetz die EU-Richtlinie schon ausreichend umgesetzt ist. - © Ralf Geithe - stock.adobe.com

DHZ: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeit gemessen werden kann. Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Franziska Merkl: Vor dem EuGH ging es um die europäische Arbeitszeitrichtlinie und Richtlinien haben erst einmal nur unmittelbare Wirkung für die Mitgliedstaaten. Das heißt, jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Er muss prüfen, ob durch das bestehende Arbeitszeitgesetz in Deutschland die Richtlinie schon ausreichend umgesetzt ist. Diese Prüfung hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits angekündigt.

DHZ: Wie wird sie ausfallen?
Merkl: Nach dem Urteil des EuGH ist es wahrscheinlich, dass der deutsche Gesetzgeber tätig werden muss und es Änderungen geben wird.

DHZ: Der EuGH hat ja einen "spanischen" Fall verhandelt.
Merkl: Genau, eine spanische Gewerkschaft hatte geklagt, dass die Deutsche Bank verpflichtet sei, die gesamten täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mittels eines Systems zu erfassen. Nur so könnten ihrer Meinung nach Überstunden ermittelt und überprüft werden. Sie bezogen sich dabei auf die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der EU. Die Deutsche Bank vertrat den Standpunkt, dass das spanische Recht – ähnlich dem deutschen Recht – nur die Erfassung der Überstunden kennt und keine allgemeine oder vollumfängliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung.

DHZ: Wie hat der EuGH geurteilt?
Merkl: Der EuGH hat sich auf die Seite der Gewerkschaft gestellt und ist der Ansicht, dass die Arbeitnehmerrechte nur mittels einer vollumfänglichen Arbeitszeiterfassung geschützt werden können.

DHZ: Was bedeutet das für das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitgeber?
Merkl: Nach deutschem Recht müssen heute schon zumindest Überstunden erfasst werden. Die Prüfung wird wohl feststellen, dass man aufgrund unseres deutschen Arbeitszeitgesetzes nicht auf eine aktive Pflicht des Arbeitgebers kommen kann, Arbeitszeiten vollumfänglich zu erfassen. Im Moment muss daher noch der Arbeitnehmer beweisen, dass Überstunden geleistet wurden und dass diese auch angeordnet oder zumindest mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers entstanden sind. Wenn es aufgrund des Urteils zu einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes mit einer vollumfänglichen Dokumentationspflicht für Arbeitgeber kommt, könnte dies eine Beweislastumkehr in gerichtlichen Verfahren bedeuten.

DHZ: In Zeiten der Flexibilisierung, ist da das Urteil nicht ein Rückfall in die Steinzeit?
Merkl: Da gibt es zwei Sichtweisen. Für die Arbeitgeber ist es ein Schlag gegen die Flexibilisierung der Arbeitszeit, für die Arbeitnehmervertreter bedeutet es eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Für beide Seiten wird es wohl jedenfalls mehr Bürokratie bedeuten.

DHZ: Sind dann in Zukunft Vertrauensarbeitszeiten noch möglich?
Merkl: Das kommt auf die mögliche neue Ausgestaltung des Gesetzes an. Es könnte sein, dass es streng ausformuliert wird. Dann müssten flexible Arbeitszeit- und Vertrauensarbeitszeitsysteme abgeändert werden und man müsste sich neue Systeme überlegen. Wenn ein Mitarbeiter am Abend noch Mails bearbeitet oder Telefonate führt, müsste das technisch etwa durch eine App gelöst werden.

DHZ: Damit würde doch die Flexibilisierung der Arbeitszeit erschwert?
Merkl: Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass das Urteil die Flexibilisierung erschwert.

Franziska Merkl

Franziska Merkl. - © Rödl & Partner

Franziska Merkl ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner.

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