Flexible Arbeitszeiten und Fachkräftesicherung Warum in der Teilzeit viele Chancen für Handwerksbetriebe liegen

In Teilzeit zu arbeiten, bedeutet nicht zwangsläufig nur noch halbtags angestellt zu sein. Viele verschiedene Modelle sind möglich und in jeder Branche umsetzbar – ob für langjährig Angestellte oder Azubis. Warum sich immer mehr Arbeitgeber auch im Handwerk dafür entscheiden (müssen) und was beim Wechsel in Teilzeit wichtig ist.

Jana Tashina Wörrle

Neue, flexible Arbeitsformen finden: Teilzeitarbeit ist auch im Kundendienst von Handwerksbetrieben möglich. - © Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

Warum nicht mal eine Außendienstmonteur beschäftigen, der erst um 15 Uhr beginnt und dafür bis 20 Uhr arbeitet? Er kann die Kunden dann besuchen, wenn diese auch Feierabend haben und nicht extra für den Handwerkertermin selbst bei der Arbeit frei nehmen. Warum nicht mal darüber nachdenken, den Azubi in Teilzeit anzustellen und so die schon seit Monaten angebotene Lehrstelle besetzen? Warum sollten sich nicht in Handwerksberufen wie Malern, Dachdecker oder Heizungsbauer zwei Personen eine Stelle teilen, wenn sie dadurch motivierter und qualitativer arbeiten?

Der Wunsch nach mehr Flexibilität prägt Umfrageergebnisse zum Arbeitsmarkt. Schon bald könnte es einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice geben – zumindest in den Berufen, wo die Arbeit vom heimischen Büro aus möglich ist. Und auch in den Personalberatungen, die die Mitarbeiter der Handwerkskammern mit den Betrieben durchführen, wird immer öfter über Arbeitsmodell gesprochen, die anders aussehen als der klassische Acht-Stunden-Tag vor Ort im Betrieb. "Das Interesse ist groß, aber noch immer sehen die meisten Betriebe keine Option zum Beispiel mehr Teilzeitstellen anzubieten", berichtet Personalberaterin Nicola Pauls von der Handwerkskammer Region Stuttgart, die derzeit im Rahmen des Projekts Handwerk 2025 eine Personaloffensive organisiert, um die Betriebe auf neue Ideen zu bringen, wie sie dem  Fachkräftemangel  begegnen.

Teilzeit – egal, ob als halbe Stelle oder nur mit einer etwas reduzierten Stundenzahl –bietet für viele Arbeitnehmer heutzutage eine attraktive Option, um Job, Familie, eventuell die Pflege von Angehörigen oder auch nur den Willen nach einem Arbeitsleben, das Platz für ein intensives Hobby und mehr Freizeit lässt, miteinander zu vereinbaren. Dabei haben aus Sicht von Nicola Pauls viele Arbeitgeber im Handwerk noch nicht erkannt, dass sie mit guten Angeboten zu flexiblen Arbeitszeiten erheblich punkten können. "Wir können gemeinsam passende Modelle erarbeiten und wenn wir darüber sprechen, wie vieles sich dann doch in der Praxis umsetzen lässt, sind die meisten sehr offen dafür", erzählt die Personalberaterin über das, was sie oft erlebt.

Teilzeitstellen anbieten: Keine Mehrkosten für Arbeitgeber

Ihre Kollegin aus der Abteilung Politik, Julia Behne, fügt hinzu: "Die Gesetzeslage ist eindeutig und eigentlich auch sehr einfach zu verstehen, wenn es um Teilzeitmodelle geht", erklärt sie. So steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sogar, dass die Teilzeitarbeit von Arbeitgebern unterstützt werden sollte. Zudem haben sie keine Mehrkosten bei den Sozialabgaben, wenn sie mehr Mitarbeiter einstellen, unter denen die anfallende Arbeit aufgeteilt wird. Nur für das Verwalten der Personalakten etc. fällt natürlich etwas mehr Aufwand an.

In den letzten Jahren liegt die Teilzeitquote in Deutschland fast unverändert bei 39 Prozent aller Beschäftigten. Das zeigen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei wollen viele Arbeitnehmer heute aber anders arbeiten. Der Wunsch sowohl nach der Möglichkeit die Arbeitszeit reduzieren zu können als auch danach sie nach Phasen des beruflichen Kürzertretens wieder aufzustocken, ist verbreitet. Darauf hat auch der Gesetzgeber mit der Einführung der sogenannten Brückenteilzeit im Jahr 2019 reagiert. Den Rechtsanspruch auf das Reduzieren der Arbeitszeit und damit auf Teilzeitarbeit gibt es dagegen schon lange (siehe unten). Dennoch sind neue Teilzeitmodelle im Handwerk noch nicht sehr verbreitet – geschweige denn die Möglichkeit, dass auch eine Ausbildung in Teilzeit absolviert werden kann. So liegt die Zahl der Teilzeitausbildungen in Deutschland noch immer unter einem Prozent.

>>> Einen ausführlichen Beitrag zur Ausbildung in Teilzeit und was dabei rechtlich gilt, lesen Sie hier. <<<

Julia Behne sieht im Thema Teilzeit aber ein wichtiges Instrument, dem sich Handwerksbetriebe öffnen sollten, wenn sie neue Mitarbeiter gewinnen und auch wenn sie langjährige Mitarbeiter halten wollen, die im Alter eventuell mit der Arbeit im Handwerk hadern. "Der Arbeitsmarkt muss mehr auf die individuellen Wünsche eingehen. Noch immer arbeiten in Deutschland Frauen insgesamt weniger Stunden pro Woche. Auch darin steckt ein Potenzial, das man mit flexibleren Modellen nutzen kann", sagt die Kammermitarbeiterin.

Teilzeitmodelle im Überblick

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) stellt auf seiner Internetseite verschiedene Teilzeitmodelle vor. Dazu gehören das Reduzieren der Arbeitszeit, das Teilen des Arbeitsplatzes oder auch Auszeiten aus dem Beruf.

  • Eine reduzierte Arbeitszeit um einzelne Stunden nennt das BMAS "Teizeit classic". Dabei arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin an fünf Tagen die Woche, allerdings mit weniger Stunden pro Tag. Durch regelmäßige Verteilung der Arbeitsstunden ist Teilzeit classic laut Ministerium die für Arbeitgeber am einfachsten umzusetzende Form von Teilzeit.
  • Etwas anders sieht es bei der sogenannten "Teilzeit classic vario" aus, der variablen Variante des Teilzeit Classic-Modells. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit auf zwei bis fünf Tage verteilt. Ausgangspunkt ist eine reduzierte Stundenzahl pro Woche, die dann in verschiedener Länger auf alle Tage oder auch nur einzelne Tage aufgeteilt wird.
  • Als letzte Variante der Arbeit mit einer reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit gibt es das Modell "Teilzeit Home", bei dem der Arbeitnehmer seine reduzierte Arbeitszeit im Homeoffice leistet.

Das BMAS stellt zudem zwei Modelle vor, bei denen sich Arbeitnehmer Arbeitsplätze teilen – entweder mit einem anderen Teilzeitbeschäftigten im Job-Sharing oder bei sogenannten "Teilzeit Team" mit mehreren Personen:

  1. Beim Job-Sharing teilen sich zwei Arbeitnehmer eigenverantwortlich eine Stelle und stimmen die Zeiten und die Aufgaben miteinander ab.
  2. Ähnlich sieht es beim Modell "Teilzeit Team" aus, bei dem Arbeitgeber nur vorgeben, wie viele Mitarbeiter in bestimmten Zeitabschnitten anwesend sein müssen. "Im Team wird dann die jeweilige persönliche Arbeitszeit geplant und abgesprochen. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich", so das Ministerium. Für Arbeitnehmer sei dies die flexibelste Form, Arbeitszeit bzw. Freizeit zu planen.

Als weitere Teilzeitmodelle gibt es die Möglichkeit, bestimmte Zeiten in Vollzeit zu arbeiten und als Ausgleich bestimmte Auszeiten zu haben.

  • Das BMAS stellt dazu die Form der "Teilzeit Invest" vor, die sogenannte "unsichtbare Teilzeit". Dabei arbeitet der Mitarbeiter unverändert Vollzeit, doch er bekommt nur das Gehalt, als hätte er in Teilzeit gearbeitet. Die Differenz wird als Zeit- oder Geldguthaben auf einem Wertguthaben bzw. Langzeitkonto angespart. Möglich werden so laut BMAS mehrmonatige Freistellungsphasen wie z.B. Sabbaticals oder langfristig sogar der vorgezogene Ruhestand. Das Gehalt wird dabei jeweils weitergezahlt.
  • Dann gibt es noch die sogenannte "Teilzeit Saison", die gut zum Ausgleich von Über- bzw. Unterauslastung in Saisonbetrieben genutzt werden kann. Das Prinzip: In Hochphasen werden Arbeitnehmer Vollzeit beschäftigt. Bei niedriger Auslastung haben sie frei. Das Ministerium beschreibt die Vorteile wie folgt: "Arbeitgeber können so Entlassungen verhindern. Die kostenintensive Suche und Einarbeitung neuer Mitarbeiter für die nächste Hochsaison entfällt. Arbeitnehmer erhalten ganzjährig ein monatliches Grundgehalt. Der Sozialversicherungsschutz ist durchgehend gewährleistet, für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als drei Monaten jedoch nur, wenn eine Wertguthabenvereinbarung vorliegt."

Weitere Informationen zu diesen verschiedenen Teilzeitmodellen gibt es unter bmas.de >>>

So kann es einerseits darum gehen, mehr Menschen für den Arbeitsmarkt zu motivieren oder auch darum, Arbeitnehmern mit dem Wechsel in Teilzeit mehr Flexibilität zu bieten. Steht die Verringerung der Arbeitszeit an, haben Arbeitnehmer schon seit vielen Jahren einen eindeutigen Rechtsanspruch auf die Teilzeitarbeit.

Wechsel in Teilzeit: Was gilt rechtlich? 

Rund 15 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Noch immer ist der Großteil davon weiblich. Wer das Thema dennoch angeht und über einen Umstieg auf Teilzeit nachdenkt, kann sich auf eindeutige Arbeitsgesetze berufen. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf eine Teilzeitstelle und müssen Arbeitgeber dem Wunsch der Arbeitszeitreduzierung immer nachkommen? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Wer hat Anspruch auf eine Teilzeitstelle?

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit (8 TzBfG) und dieser muss nicht dadurch begründet sein, dass man ein Kind oder eine andere Person betreut.

Voraussetzungen für den Anspruch:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
  • Der Betrieb beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer. Azubis zählen nicht dazu.

Welche Fristen müssen beim Antrag auf Teilzeit eingehalten werden? 

Arbeitnehmer müssen den Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate im Voraus schriftlich oder mündlich stellen. Der Arbeitgeber kann bis einen Monat vor dem Wunschtermin schriftlich widersprechen. Andernfalls gilt der Antrag als genehmigt. Ablehnen lässt er sich aus betrieblichen Gründen. Ein Argument kann sein, wenn sich feste Produktionsabläufe etwa bei der Schichtarbeit in einer Fabrik mit Teilzeitkräften nur schwer organisieren lassen oder hohe Mehrkosten drohen.

Halbe Stelle oder mehr. Was gilt beim Pensum?

Hierbei stehen Arbeitnehmer vor einem Dilemma: Gehen sie gleich auf eine halbe Stelle herunter, spüren sie das deutlich im Geldbeutel. Reduzieren sie nur ein paar Stunden, verpufft der Effekt leicht, und sie merken am Ende kaum etwas davon. Das passende Maß sollten sich Beschäftigte gut überlegen: Anspruch auf eine erneute Verringerung der Arbeitszeit haben sie erst nach zwei Jahren wieder.

Einen Teilzeitrechner als Entscheidungshilfe stellt das Bundesarbeitsministerium online bereit.>>>

Wie wird die Arbeitszeit in einem Teilzeitjob verteilt? 

Die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit sollte der Arbeitnehmer zusammen mit seinem Teilzeitwunsch angeben. Wer von 40 Stunden auf 20 oder 24 Stunden reduziert, hat dabei künftig nicht automatisch eine Dreitagewoche. Denn Beschäftigte können die Verteilung nicht einseitig vorgeben.

Das Gesetz sieht vor, dass sie mit dem Chef eine einvernehmliche Lösung finden. Der könnte etwa Einwände erheben, wenn jemand im direkten Kundenkontakt arbeitet, der Arbeitgeber für seine Kunden durchgehend ansprechbares Personal benötigt und dies beim Aufteilen der Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage nicht mehr möglich ist.

Wer sorgt für nötigen Ersatz? 

Auch wenn Teilzeitkräfte etwa nur zu den Kita- oder Schulzeiten in die Firma kommen wollen, müssen sie sich mit dem Vorgesetzten darüber einig werden . Die Frage ist dabei immer: Gibt es Ersatzkräfte für die übrige Zeit? Wenn ja, ist das kein Problem. Schwierig kann es aber werden, wenn jemand beispielsweise immer nur von 9 bis 13 arbeiten will und es einen Ersatz von 13 bis 17 Uhr braucht, der nur schwer zu finden ist. Im Streitfall muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er keinen passenden Ersatz gefunden hat.

Welcher Urlaubsanspruch gilt? 

Arbeiten Teilzeitkräfte weiter fünf Tage pro Woche, bleibt der Urlaubsanspruch gleich. Bei einer Dreitagewoche reduziert er sich entsprechend: Wer vorher 30 Urlaubstage hatte, bekommt dann nur noch drei Fünftel oder 60 Prozent, also 18 Tage. Das ergibt ebenso wie bei Vollzeitkräften sechs arbeitsfreie Wochen.

Unstimmigkeiten kann es zum Beispiel aber geben, wenn ein Beschäftigter mit halber Stelle an wechselnden Tagen kommt. Wie viele Urlaubstage muss er dann opfern, wenn er 2,5 Wochen freihaben will? Und gilt ein Feiertag an einem Montag dann als Arbeitstag für ihn oder nicht? Dies muss im Detail mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Einfacher ist es, wenn die Arbeitstage festgelegt sind: Wer regelmäßig montags arbeitet, bekommt auch den freien Ostermontag bezahlt.  dhz/jtw

Sonderregeln in der Eltern- und Familienpflegezeit

Sonderregeln für den Wechsel auf Teilzeit gibt es in der Elternzeit : Arbeitnehmer können auch nur für diese Phase ihr Pensum auf 15 bis 30 Stunden reduzieren. Danach steht ihnen die Rückkehr auf eine volle Stelle zu. Der Arbeitgeber muss sieben Wochen vorher informiert werden, bei einer Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen.

Seit 2015 können Berufstätige außerdem eine zweijährige Familienpflegezeit einlegen, um sich etwa um kranke Angehörige zu kümmern. In dieser Zeit lässt sich die Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Der Anspruch gilt aber nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten.