Ausbildungsförderung: Bafög steigt Bafög und Co.: Welche Zuschüsse es für Azubis gibt

Bis zum Jahr 2020 steigt der BAföG-Satz für Schüler und Studenten schrittweise um 17 Prozent an. Auch Azubis können BAföG beantragen. Für sie gibt es noch weitere finanzielle Hilfen. Ein Überblick.

Für Azubis, egal ob sie eine betriebliche oder schulische Ausbildung machen, gibt es spezielle finanzielle Hilfen. - © ehrenberg-bilder/Fotolia.com

Die anstehende BAföG-Reform ab August 2019 hat das Ziel, mehr Studenten und Azubis finanziell zu unterstützen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD kündigen die Regierungsparteien eine "Trendumkehr" beim BAföG bis 2021 an. Diese soll mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz umgesetzt werden, denn die Auszahlungen werden stark erhöht – vor allem die Wohnkostenzuschüsse.  Mehr als 1,2 Milliarden Euro hat die Bundesregierung für die BAföG-Erhöhung eingeplant. Sie greift ab August 2019 und wird in zwei Schritten wirksam: ab dem Wintersemester 2019/2020 und nochmals ab dem Wintersemester 2020/2021. BBundesrat und Bundestag haben dem Gesetz bereits zugestimmt.

Azubis zählen in der Statistik zu den Schülern, doch für sie gibt es neben dem BAföG noch eine Reihe anderer finanzieller Hilfen.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?

Studenten und Schüler, die Anspruch auf Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföGhaben, können derzeit einen Höchstsatz von 735 Euro im Monat bekommen. Der Satz richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Durch die BAföG-Reform steigt der Höchstsatz auf 853 Euro zum Wintersemester 2019/2020 und zum Wintersemester 2020/2021 nochmals auf 861 Euro im Monat .

Da die Mieten, vor allem in den Großstädten immer stärker steigen, wird der Anteil für die Wohnkosten von 250 Euro auf 325 Euro erhöht. Zudem weitet das Bundesbildungsministerium (BMBF) den Kreis derjenigen aus, die förderfähig sind. Denn sie vergrößert mit dem Reformpaket des 26. BAföG-Änderungsgesetzes nochmals die Einkommensfreibeträge. Sie steigen bis 2021 um 16 Prozent in mehreren Schritten:

  • um 7 Prozent im ersten Schritt 2019,
  • um 3 Prozent in 2020
  • und nochmals um 6 Prozent in 2021.

Was darf man als BAföG-Empfänger dazuverdienen?

Diejenigen, die BAföG erhalten, können bislang dauerhaft einen Minijob mit einem Einkommen bis zu 450 Euro ausüben, ohne dass dies zu einer Kürzung der Förderung führt. Zudem steigt ab August 2019 der Freibetrag beim Vermögen der Studenten und Schüler. Er liegt dann bei 8.200 Euro statt wie bisher bei 7.500 Euro.

Da mit BAföG-Empfänger mit Kindern Ausbildung und Familie besser miteinander vereinbaren können und eine zusätzliche Betreuung zu Randzeiten sehr früh oder spät am Tag finanzieren können, steigt der Zuschuss dafür von 130 Euro pro Kind auf 150 Euro.

Wann bekommen Azubis BAföG?

Von einer BAföG-Erhöhung profitieren nicht nur reguläre Vollzeit-Studenten. Auch Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen  einen BAföG-Anspruch. Gefördert wird der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen und Berufsaufbauschulen. Wer eine schulische Ausbildung absolviert, kann dann einen Antrag auf die BAföG-Förderung stellen, wenn er bei Beginn der Ausbildung jünger als 30  Jahre ist.

Die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen hängt vor allem vom anrechenbaren Einkommen der Eltern ab. Liegt dieses Einkommen unterhalb bestimmter Freigrenzen, wird der BAföG-Höchstsatz gezahlt, ansonsten wird das Einkommen darauf angerechnet.

Weitere ausführliche Infos zur BAföG-Reform lesen Sie hier.>>>

Wer bekommt Ausbildungsbeihilfe?

Azubis, die eine betriebliche und überbetriebliche Ausbildung im sogenannten dualen System absolvieren, können statt BAföG eine staatliche Beihilfe beantragen: die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Es wird von der Bundeagentur für Arbeit (BA) gezahlt.

Die BAB wird über die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt. Der Antrag sollten bestenfalls vor Beginn der Lehre gestellt werden. Bei einer Bewilligung des Antrags wird das Geld nur rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung gezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich laut Arbeitsagentur "nach der Art der Unterbringung" - ob eigene Wohnung, Wohnheim oder bei einem Familienmitglied. Dabei wer den das Einkommen des Auszubildenden ebenso wie das Jahreseinkommen der Eltern und eines möglichen Ehegatten oder Lebenspartners angerechnet.

Wollen angehende Azubis Ausbildungsbeihilfe beantragen, machen sie dies am besten bereits vor Beginn der Ausbildung. Denn beantragen sie die sogenannte BAB erst nach dem Start, wird sie maximal rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gezahlt, wie die Bundesagentur für Arbeit erläutert. BAB müssen Jugendliche bei der Arbeitsagentur vor Ort beantragen.

Wie viel dabei am Ende monatlich herauskommen kann, kann man individuell über den BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit berechnen. Er ist unter babrechner.arbeitsagentur.de zu finden.

>> Weitere Informationen zur Berufsbildungsbeihilfe. <<

Alternative Bildungskredit?

Neben den Förderungen, die nur teilweise als Darlehen vergeben werden, können Azubis auch einen Bildungskredit beantragen. Ein zinsgünstiger Bildungskredit (0,77 Prozent effektiver Jahreszins) wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der KfW, vergeben und kann auch hier beantragt werden.

Einen Antrag auf Bildungskredit kann nur stellen, wer bereits volljährig ist. Deshalb wird er meist für die Finanzierung von ausbildungs- oder studienbedingten Praktika im In- und Ausland oder eine Zweit- oder Folgeausbildung genutzt. Das Kreditvolumen liegt bei maximal 7.200 Euro und wird in monatlichen Raten von 100 bis 300 Euro ausgezahlt. Auf Wunsch ist auch eine Ein­mal­zah­lung von bis zu 3.600 Eu­ro für aus­bil­dungs­be­zo­ge­ne Auf­wen­dun­gen wie etwa teure Arbeitsmaterialien möglich.

Der Bildungskredit kann mit anderen Förderungen wie dem BAföG kombiniert werden.

Informationen zum Bildungskredit gibt das Bundesverwaltungsamt.>>>

Weitere finanzielle Hilfen

Wenn die monatliche Ausbildungsvergütung sehr knapp ist, haben Azubis verschiedene Möglichkeiten ihre Kasse aufzubessern:

  • Kindergeld: Auszubildende, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht Kindergeld zu. Das sind derzeit 194 Euro pro Monat – ab dem dritten Kind steigt es auf 200 Euro, dann auf 225 Euro. Ab Juli 2019 steigen diese Sätze jeweils um 10 Euro pro Monat. Wohnen Auszubildende nicht mehr zu Hause, und die Eltern geben es nicht an den Nachwuchs weiter, können sie es sich direkt auszahlen lassen. Dafür müssen sie bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Antrag stellen.
  • Stipendium: Bei Stipendien denken viele erst einmal an Studenten mit herausragenden Leistungen. Doch es gibt auch Förderungen für Auszubildende, wie beispielsweise das "Querdenker-Stipendium" für junge Leute, die besondere Wege einschlagen. Die meisten Stipendien gelten für bestimmte Personengruppen, es lohnt sich also zu schauen, ob für einen selbst etwas dabei ist. Einen Überblick bietet die Datenbank stipendienlotse.de oder mystipendium.de .
  • Nebenjob: Um etwas mehr Geld in der Tasche zu haben, scheint ein naheliegender Schritt, einen Nebenjob anzunehmen. Einige Betriebe bieten Azubis an, am Wochenende für sie etwa auf der Baustelle im Einsatz zu sein – gegen ein Entgelt. Doch Vorsicht: Hierbei sind enge Grenzen zu beachten. Wer unter 18 ist, darf laut Jugendschutzgesetz an maximal fünf Tagen in der Woche arbeiten. Der Samstag ist für sie deshalb für einen Nebenjob tabu.
    Wer über 18 Jahre ist, kann das machen. Ist der Nebenjob nicht beim Ausbildungsbetrieb, sollten Lehrlinge aber auf jeden Fall Bescheid geben, um keinen Ärger zu riskieren. Verboten ist es, dem Arbeitgeber im Nebenjob Konkurrenz zu machen. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand Maurer lernt – und am Wochenende in der Nachbarschaft gegen Geld diese Dienstleistung übernimmt.  

Weiterbildung: Wer bekommt Meister-BAföG?

Prädestiniert für eine Folgeausbildung bzw. Weiterbildung im Handwerk ist der Besuch einer Meisterschule. Speziell dafür gibt es auch eine eigene finanzielle Förderung: das Meister-BAföG . Das Meister-Bafög ist eine finanzielle Unterstützung, die der Staat während der Weiterbildung monatlich zahlt. Ausführliche Informationen zum Meister-BAföG lesen Sie hier.>>>