Schlichtung im Baugewerbe So viel Geld sieht der neue Tarifvertrag im Baugewerbe vor

Für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe gibt es rückwirkend zum 1. Mai deutlich mehr Geld. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben dem Schlichterspruch zugestimmt. Was der neue Tarifvertrag im Detail beinhaltet.

Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe sind beendet. Es gibt einen Schlichterspruch, der den rund 800.000 Beschäftigten mehr Geld verspricht. - © zhu difeng - stock.adobe.com

Die Tarifverhandlungen für die rund 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind beendet. Nach der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben nun auch die beiden Arbeitgeberverbände, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), dem Schlichterspruch des früheren Bundesministers Wolfgang Clement zugestimmt. Demnach erhalten die Bauarbeiter rückwirkend zum 1. Mai mindestens 5,7 Prozent mehr Lohn.

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Reaktionen der Tarifparteien

Aus Sicht des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie ist der Kompromiss allerdings kein optimales Ergebnis. "Unsere Mitglieder haben sich mit ihrer Zustimmung nicht leicht getan. 5,7 Prozent plus Einmalzahlungen sind für viele Bauunternehmen kaum zu verkraften, denn die Baukonjunktur verläuft regional und branchenbezogen sehr unterschiedlich", sagte Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Die Zustimmung sei auch deshalb erfolgt, weil keiner Streiks riskieren wollen.

Die Arbeitnehmervertreter äußerten sich zufrieden über den Kompromiss. "Wir haben einen qualitativ hochwertigen Tarifvertrag abgeschlossen, den die Beschäftigten mit ihrer fachlichen Leistung gerade jetzt in der Hochkonjunktur mehr als verdient haben", sagte Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau.  

Das Schlichtungsergebnis sieht ab Mai 2018 ein Plus im Westen von 5,7 Prozent und im Osten von 6,6 Prozent vor. Für 2019 gibt es dort einen weiteren Schritt von 0,8 Prozent. Die Laufzeit beträgt 26 Monate. In dieser Zeit erhalten die Beschäftigten im Westen 1100 Euro Einmalzahlungen in drei Schritten, im Osten kommt eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro hinzu.

Zudem regelt der Schlichterspruch einen Stufeneinstieg in ein bundesweites 13. Monatseinkommen sowie die Ausbildungskosten und eine perspektivische Lösung für bezahlte Wegezeiten zu den Baustellen.

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Die Tariferhöhungen im Bauhauptgewerbe im Überblick

Entgelterhöhung
inkl. Angleichungsschritte
West Ost
ab 1. Mai 2018 + 5,7 Prozent + 6,6 Prozent
ab 1. Mai 2019 + 0,8 Prozent
Einmalzahlungen
zum 1. November 2018 250 Euro
spätestens zum 15. Juli 2019 600 Euro
spätestens zum 15. Dezember 2019 250 Euro 250 Euro

Die Ergebnisse des Schlichterspruchs im Detail (Quelle: ZDB)

  1. Die Löhne und Gehälter werden im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 Prozent erhöht, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 26 Monaten.
  2. Die Beschäftigten im Tarifgebiet West erhalten zum 1. November 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro, eine weitere Einmalzahlung von 600 Euro erfolgt im Juni bzw. Juli 2019. Der Festbetrag wird mit dem Gehalt für den Monat Juni 2019 fällig und muss spätestens bis zum 15. Juli ausgezahlt werden. Eine dritte Einmalzahlung gibt esund zum 1. November 2019 noch einmal 250 Euro.
  3. Die Angleichung der Löhne und Gehälter im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten von 6,6 Prozent zum 1. Mai 2018 und um 0,8 Prozent zum 1. Juni 2019 weiter voran getrieben, so dass die Beschäftigten 7,4 Prozent höhere Löhne und Gehälter erhalten.
  4. Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zum 1. November 2019 eine Einmalzahlung von 250 Euro.
  5. Das 13. Monatseinkommen wird in den Tarifbereichen, die bereits seit 2005 dem Tarifvertrag über ein 13. Monatseinkommen unterfallen, in 2020 um 10 Gesamttarifstundenlohn (GTL), in 2021 um 20 GTL, in 2022 und um 30 GTL erhöht. In den übrigen Tarifgebieten wird ein 13. Monatseinkommen in folgender Höhe eingeführt: 2020 18 GTL, 2021 36 GTL und 2022 54 GTL. Hier kann das 13. Monatseinkommen 2021 auf max. 390 Euro abgesenkt werden und in 2022 auf max. 500 Euro.
  6. Die Ausbildungsvergütungen werden in den ersten drei Lehrjahren im Westen um 65 Euro und im Osten im 60 Euro angehoben. Zudem bekommen die Auszubildenden nun bundesweit ein 13. Monatseinkommen. Im Hinblick auf die Erstattung von Unterbringungs- und Fahrtkosten der Auszubildenden beim Besuch von Landes- bzw. Bundesklassen der Berufsschulen wurde ein Pauschalbetrag von 60 Euro pro Monat vereinbart. Ziel ist es, mittelfristig eine Erstattung der Kosten über die Berufsbildungsumlage der Branche zu finanzieren.
  7. Es soll eine Expertenkommission eingerichtet werden, die insgesamt über eine Modernisierung des BRTV (Bundesrahmentarifvertrags) diskutieren soll, mit dem Ziel Änderungsbedarf zu ermitteln. dhz