Neues Gesetz für internationale Transporte geplant Tachographenpflicht: EU-Verkehrsausschuss stimmt für Ausweitung

Der EU-Verkehrsausschuss hat beschlossen, die Tachopgraphenpflicht auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auszuweiten. Innerstaatliche Transporte sind zwar nach den neuen Plänen nicht betroffen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks warnt dennoch vor erheblichen Belastungen für Handwerksbetriebe.

Im sogenannten Mobilitätspaket der EU werden seit einem Jahr neue Gesetze zu den Lenk- und Ruhezeiten und zur Tachographenpflicht entwickelt. - © vit - stock.adobe.com

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 4. Juni beschlossen, die Tachographenpflicht auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auszuweiten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert den Beschluss scharf. "Die Ausweitung der Tachographenpflicht ist ein herber Schlag für kleine und mittlere Unternehmen", sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, zeigt sich hingegen erfreut über den gefundenen Kompromiss und spricht von einer "guten Lösung" für das Handwerk.

Kleintransporter über 2,4 Tonnen werden, nach dem Beschluss, bei Fahrten innerhalb Deutschlands weiterhin von der Tachographenpflicht ausgenommen. Zudem soll die Handwerkerausnahme bestehen innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um ihre Niederlassung bestehen bleiben. "Besonders wichtig war es mir […], dass internationale Transport- und Logistikunternehmen nicht mit deutschen Handwerkern in einen Topf geworfen werden", sagt Ferber.

Vor allem Handwerker in Grenznähe betroffen

Der ZDH weist jedoch darauf hin, dass Handwerker, die internationale Transporte im leichten Fahrzeugsegment tätigen nun erstmals von der Tachographenpflicht betroffen wären. "Gerade in den Grenzgebieten nach Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gehört grenzüberschreitende Tätigkeit auch im Handwerk zur normalen beruflichen Praxis in einem zusammenwachsenden Europa", sagt Schwannecke.

Auch der Baden-Württembergische Handwerkskammertag kritisiert den Kompromiss als halbherzig: "Eine Ausdehnung des Gewichtsbereiches hätte mit massiven negativen Auswirkungen auf den Fuhrpark des Handwerks die Falschen getroffen", sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Baden-württembergische Handwerker seien häufig in Frankreich oder Österreich im Einsatz und damit dennoch von der neuen Tachographenpflicht betroffen. "Man kann Dachdecker, Installateure oder Fleischer eben nicht wie Berufskraftfahrer im Güter- und Personenferntransport behandeln", sagt Reichhold.

Der ZDH warnt zudem davor, dass mit diesem Beschluss der erste Schritt zu einer Ausweitung auf innerstaatliche Transporte getan sei. Hiervon wären schließlich 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Dadurch kämen zusätzliche bürokratische Belastungen und Einschränkungen in der Mobilität auf die Handwerksbetriebe zu. Es sei notwendig, Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterfernverkehr zum Schutz der Berufskraftfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer stärker zu kontrollieren. Spediteure und Logistikunternehmen müssten daher auch zum Einbau digitaler Tachographen verpflichtet werden. "Völlig inakzeptabel aber ist, dass solche Regelungen dann auch andere Branchen massiv belasten", sagt Schwannecke.

Gesetz muss noch final verabschiedet werden

Der ZDH hofft, dass die Abstimmungsergebnisse im Plenum noch korrigiert werden. In einem aktuellen Brief wendet sich auch die Handwerkskammer Ulm an das EU-Parlament mit dem Appell, den Vorschlag des Verkehrsausschusses zugunsten des kleinen und mittleren Betriebe zu modifizieren. "Die EU soll darauf zielen unsere Mobilität zu erhöhen, nicht sie zu reduzieren und mit grober Bürokratie zu verteuern. So ein Vorschlag würde die Handwerksleistungen beim Kunden und Verbraucher erheblich verteuern", sagt Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.

Noch ist das Regelwerk nicht endgültig beschlossen. Das Straßburger Plenum hat das letzte Wort bei der Position des EU-Parlaments. Außerdem haben sich die EU-Regierungen auch noch nicht auf eine endgültigen Haltung zu dem großen Mobilitätspaket geeinigt.

Tachographenpflicht im Überblick: Das gilt aktuell

  • Digitale Fahrtenschreiber sind Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht .
  • Die Pflicht gilt ab einem Radius von 100 Kilometern rund um den Unternehmenssitz.
  • Baustellenfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen sind innerhalb von 100 Kilometern ausgenommen, wenn sie Geräte transportieren, die der Fahrer zur Arbeit braucht. jb