Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO: Union will Abmahngebühren aussetzen

Abzocke wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung? Bisher sind nur einzelne Fälle bekannt, aber die Union will eine mögliche Abmahnwelle frühzeitig unterbinden. Noch vor der Sommerpause ist ein entsprechendes Gesetz geplant. Allerdings nur für eine bestimmte Zeit.

Die DSGVO stellt kleine un mittlere Betriebe vor große Herausforderungen. Die Union will nun ein Gesetz verabschieden, dass Abmahnungen vorerst unterbindet. - © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Kaum ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, gibt es bereits erste Versuche, Betreiber von Websites wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO, kostenpflichtig abzumahnen. Doch gerade in der Anfangszeit begehen viele Unternehmen noch unbeabsichtigt Verstöße gegen die neuen Gesetze. Die Union will nun große Abmahnwellen von Anwälten verhindern, wie die Tageszeitung die Welt zuerst berichtete.

"Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen", erklärte die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, am Dienstag in Berlin.

Bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung seien ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen: "Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben." Geplant sei, Abmahngebühren vorübergehend – also beispielsweise für ein Jahr – auszusetzen. Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz für Kanzleien und Vereine, und die Unternehmen hätten Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Abmahngebühren könnten bereits ab Juli ausgesetzt werden

Zwar gibt es derzeit keine Abmahnwelle, die Maschinerie war aber vergangene Woche angelaufen, wie unter anderem heise.de berichtete. Die Gesetzesänderung, die ihr Einhalt gebietet, könnte nach den Unionsplänen in den Gesetzestext für die geplante Musterfeststellungsklage eingeführt werden. Der soll am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet werden, womit die Aussetzung der DSGVO-Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten könnten.

Dann könnte die Gebühr für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr gefordert werden dürfen, vorgesehen sind derzeit 12 Monate. Dafür ist aber die Kooperation des Koalitionspartners SPD nötig. Dort will man sich den Vorschlag ansehen, erklärte deren rechtspolitischer Sprecher Johannes Fechner der Zeitung. Er begrüße jedenfalls das Ziel der Union.

Wie ein Abmahnverbot aussehen könnte, zeigt laut t3n das Beispiel der sogenannten Störerhaftung bei offenen WLAN-Hotspots. In diesem Fall hatte die große Koalition im vergangenen Juni das Telemediengesetz geändert, um kostenpflichtige Unterlassungserklärungen zu unterbinden, wenn Nutzer von offenen WLANs beispielsweise Urheberrechtsverstöße begehen.

Es gibt auch andere Vorschläge, die ohne zeitliche Befristung auskommen: Der Berliner Jurist und Aktivist Ulf Buermeyer (SPD-Mitglied) sähe es lieber, wenn die Koalition gesetzlich klarstellen würde, "dass der erste Hinweis auf einen Rechtsverstoß immer kostenlos sein muss", wie er im Gespräch mit "netzpolitik.org" sagte. Das würde das Geschäftsmodell Abmahnungen unattraktiv machen, glaubt er. dhz