Steuertipp Steuervorteile und Förderbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung

Möchten Sie einen Arbeitnehmer unbedingt länger ans Unternehmen binden, können Sie ihn mit Zuschüssen zur betrieblichen Altersversorgung belohnen. Verdient Ihr Mitarbeiter monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto, winkt bei bestimmten Mindestbeträgen sogar ein Zuschuss des Staates.

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Nach dem zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes sollen Arbeitgeber für Beitragszahlungen in die betriebliche Altersversorgung zugunsten Geringverdiener einen staatlichen Zuschuss erhalten. Dieser staatliche Zuschuss beträgt 30% der Beitragszahlungen, maximal jedoch 144 Euro pro Jahr.

Diesen Zuschuss erhält der Arbeitgeber, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es muss sich um das erste Arbeitsverhältnis handeln (also kein Zuschuss bei Lohnsteuerklasse VI).
  • Der (zusätzliche) Arbeitgeberbeitrag beträgt mindestens 240 Euro und maximal 480 Euro pro Jahr.

Dieser Arbeitgeberbeitrag ist steuer- und abgabenfrei (siehe dazu auch § 100 EStG).

Steuertipp: Bevor Sie einen Vertrag zu betrieblichen Altersvorsorge abschließen und die Beitragszahlungen festlegen, sollten Sie den Vertrag Ihrem Steuerberater zur Prüfung vorlegen. Denn oftmals enthalten die Verträge schädliche Vereinbarungen (Stichwort „Zillmerung“), die die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit zu Fall bringe können. dhz

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