EU-Mobilitätspaket Tachographenpflicht: Bleibt das Handwerk verschont?

Die Tachographenpflicht für kleine Nutzfahrzeuge sorgt seit Wochen für Diskussionen. Pläne des Verkehrsausschusses im EU-Parlament sorgten Anfang Juni für heftige Kritik aus dem Handwerk. Nun wird nochmals darüber verhandelt.

Jessica Baker

Noch ist der endgültige Beschluss des EU-Parlaments zur neuen Tachographenpflicht nicht verabschiedet. Das Handwerk hofft, dass der aktuelle Kompromiss nicht über den Haufen geworfen wird. - © Norman75 - stock.adobe.com

Die Lenk- und Ruhezeiten im europäischen Personen- und Güterfernverkehr sollen besser kontrolliert werden. Daher beschäftigt sich die Europäische Union seit Sommer 2017 mit dem sogenannten Mobilitätspaket, das  unter anderem vorsieht die Tachographenpflicht auf kleinere Nutzfahrzeuge auszuweiten. Zur Diskussion steht, dass sich auch Transporter zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen an ihre Lenk- und Ruhezeiten halten und diese mit einem Tachographen protokollieren müssen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ermahnte die Abgeordneten immer wieder, Handwerker von dieser Regelung auszunehmen. Über den aktuellen Vorschlag wird nun nochmals verhandelt. Das Ergebnis ist wieder offen.

Wer einen Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fährt, muss seine Lenk- und Ruhezeiten bereits jetzt mit einem Tachographen festhalten. Doch immer wieder umgehen Transport- und Logistikunternehmen diese Regelung, indem sie anstatt der schweren Lkws leichtere Transporter einsetzen. Wie Markus Ferber, verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe anmerkt, finden sich daher auf europäischen Straßen immer mehr Kleintransporter mit vermutlich übermüdeten Fahrern, insbesondere, um sogenannten "Just-in-Time"-Verträgen zu erfüllen.

Lenk- und Ruhezeiten sollen auch für Kleintransporter gelten

Daher sieht der aktuelle Vorschlag des Verkehrsausschusses im EU-Parlament vor, dass sich künftig auch Kleintransporter über 2,4 Tonnen an Lenk- und Ruhezeiten halten müssen. Dies soll anhand von Tachographen überprüft werden. Zwar sollen – in Reaktion auf die Kritik des Handwerks – davon dann keine innerdeutschen Transporte betroffen sein. Aber Handwerker, die bei ihren Tätigkeiten über die Grenze fahren und weiter als 100 Kilometer von ihrer Firma entfernt im Einsatz sind, müssten ihre Lenk- und Ruhezeiten protokollieren.

Im Laufe der Verhandlungen hatte der ZDH die Pläne des Parlaments immer wieder kritisiert. Zwar sei es notwendig, Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterfernverkehr zum Schutz der Berufskraftfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer stärker zu kontrollieren. "Völlig inakzeptabel aber ist, dass solche Regelungen dann auch andere Branchen massiv belasten", sagte ZDH Generalsekretär Holger Schwannecke. "Gerade in den Grenzgebieten nach Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gehört grenzüberschreitende Tätigkeit auch im Handwerk zur normalen beruflichen Praxis in einem zusammenwachsenden Europa."

Handwerkerausnahme soll bestehen bleiben

Damit Handwerker und internationale Transport- und Logistikunternehmen nicht in einen Topf geworfen werden, sind Ausnahmen vorgesehen. Zur Debatte stehen aktuell zwei Ansätze. Voraussichtlich unangetastet bleibt die aktuell geltende sogenannte Handwerkerausnahme. Sie sieht vor, dass Handwerker bei Fahrten innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den Firmensitz nicht unter die Tachographenpflicht fallen, wenn sie nur eigene Materialien transportieren, der Fahrer nicht hauptberuflich Fahrzeuge lenkt und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs 3,5t nicht überschreitet.. Ergänzend wurde ein Vorschlag eingebracht, der besagt, dass leichte Nutzfahrzeuge auch im grenzüberschreitenden Verkehr von der Aufzeichnungspflicht verschont bleiben, wenn der Fahrer im Werkverkehr tätig ist und das Fahren nicht seine Haupttätigkeit ist.

Nach aktuellem Stand der Beschlussvorlage wären somit Transporte von Handwerksunternehmen in den allermeisten Fällen von der Ausweitung der Tachographenpflicht ausgenommen. Ob diese letzte Variante aber nun im endgültigen Beschluss des Parlaments festgehalten wird, ist unklar. "Ich werde mich für diese Ausnahme einsetzen", verspricht Ferber. Die Vorlage wird am 4. Juli nochmals im Parlament diskutiert. "Wir fürchten, dass dort das Paket wieder aufgeschnürt wird und schließlich wieder ein schlechterer Kompromiss für die Handwerksbetriebe ausgehandelt wird", sagt Schwannecke. Was schließlich in dem Beschluss des Parlaments steht, ist somit noch offen. Erst wenn dieser vorliegt, wird das Gesetzesvorhaben gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union diskutiert und verabschiedet.