Schutz vor Abmahnungen Urheberrecht von Fotos: Das sollten Betriebe beachten

Fotos werten die eigene Homepage auf. Werden jedoch die Nutzungsbedingungen nicht peinlich genau eingehalten, können sie sich als teure Abmahn-Falle entpuppen. Worauf Betriebe achten sollten.

Tobias Kuske

© Illustration: picture alliance/Ikon Images/Mart Klein

Eigentlich wollte Josef Berglehner bei den Fotos für die Homepage seines Friseurgeschäfts Geld sparen – letzlich musste er rund 25.000 Euro für Anwaltskosten und Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht zahlen. "In Zukunft mache ich Fotos lieber selbst", sagt der Unternehmer aus Erding.

Was war passiert? Berglehner hatte der von ihm beauftragten Web-Agentur Frisuren-Fotos für seine Homepage zugeschickt, die ihm zur kostenlosen Nutzung angeboten worden waren. Die Agentur machte zwar den Namen des Fotografen kenntlich, schnitt die Fotos aber im Format zu. Berglehner und der Agentur war damals nicht bewusst, dass sie damit gegen eine Nutzungsbedingung des Fotografen verstießen: Zuschneiden war nicht erlaubt.

Einige Monate später erreichte Berglehner ein Schreiben einer Kanzlei. "Ich wurde wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt und zur Zahlung von rund 48.000 Euro aufgefordert. Das war schon ein Hammer", erinnert sich der Unternehmer. Mithilfe eines Anwalts einigte er sich schließlich außergerichtlich auf einen Vergleich und eine Zahlung von 20.000 Euro.

Es hat sich eine florierende ­Abmahn-Industrie entwickelt

Berglehner glaubt nicht, dass er ein Einzelfall ist: "Es gibt bestimmt eine hohe Dunkelziffer von ähnlichen Fällen, die aber nicht publik werden." Tatsächlich hat sich eine florierende "Abmahn-Industrie" entwickelt, sagt Markus Robak, Fachanwalt für ­Ur­heber- und Medienrecht der Jonas Rechtsanwaltsgesellschaft aus Köln. „Einige Kanzleien haben sich auf Massen-Abmahnungen wegen Ur­heberrechtsverletzungen spezialisiert.“

Die Zunahme an Abmahnungen liegt auch daran, dass sich unter kleineren Betrieben immer mehr die Meinung durchgesetzt hat, eine eigene Homepage sei in der heutigen Zeit ein Muss. Und warum diese nicht mit Fotos attraktiver gestalten und sich bei einer Online-Plattform wie Pixelio.de oder Fotolia.com bedienen, die Fotos für derartige kommerzielle Zwecke anbieten?

"Natürlich kann man derlei Angebote wahrnehmen", sagt Urheberrecht-Experte Robak. "Nur wird es immer ein Restrisiko geben." Die Plattformen würden nicht prüfen, ob die Nutzer, die die Fotos zum Download einstellen, tatsächlich die Rechte dafür haben. "Auch wenn Marken abgebildet werden, ist Vorsicht geboten, da eventuell die Rechte zur Verbreitung nicht vorliegen", sagt Robak. Insbesondere Produktfotos wie sie bei ­E-Bay oder Amazon oft zu sehen sind, können bei einer unberechtigten Nutzung teuer werden.

Recht am eigenen Bild muss beachtet werden

Das sind nicht die einzigen Restrisiken. Wenn Personen zu sehen sind, ist höchste Achtsamkeit ratsam, sagt Robak. "Die abgebildeten Personen sind vielleicht nicht damit einverstanden, dass sie ungefragt auf der Website eines ihnen unbekannten Unternehmers zu sehen sind." In Deutschland besteht grundsätzlich das Recht am eigenen Bild, wonach ein Foto nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden darf – insbesondere bei einer Verwertung zu kommerziellen Zwecken. Die Einwilligung sollte bestenfalls schriftlich vorliegen und angeben, wofür das Foto genutzt wird.

Es gibt nach dem Kunsturhebergesetz § 23 Absatz 1 zwar Ausnahmen, bei denen keine Einwilligung eingeholt werden muss – beispielsweise bei Bildern von Personen der Zeitgeschichte, also Politiker, Schauspieler oder Sportler. Jedoch rät Anwalt Robak dringend von jedweder kommerziellen Verwendung von Prominentenfotos ab. "Bekannte Persönlichkeiten müssen nicht dulden, dass ihr Werbewert ungefragt ausgenutzt wird und können ihre üblichen Werbehonorare als Schadensersatz fordern."

Nutzungsbedingungen ­genau einhalten

Während die genannten Restrisiken kaum minimiert werden können, haben es Nutzer von kostenlosen Fotos bei der Einhaltung der Lizenzbedingungen selbst in der Hand: Die bei den jeweiligen Plattformen veröffentlichten Bedingungen sollten genau eingehalten werden. Ein konkretes Beispiel: Bei Pixelio.de ist die Benennung am Bild selbst oder am Seitenende in der folgenden Form vorzunehmen: "©Fotografenname/PIXELIO".

Ferner bedarf es einer Verlinkung zu Pixelio.de. Zudem ist die Bearbeitung der Fotos nur eingeschränkt erlaubt: Gestattet ist eine Änderung der Bildgröße durch Vergrößerung, Verkleinerung oder Beschneidung genauso wie die Umwandlung der Farbinformationen und die Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Jede andere Veränderung der Fotos ist jedoch nur dem Urheber und nicht dem Nutzer erlaubt.

Lizenzmodelle zu verstehen, ist oft nicht einfach

Selbst für Laien sind derartige Bedingungen mit einer gewissen Sorgfalt einzuhalten. Bei anderen Plattformen wie Pixabay.com, Piqs.de oder Pexels.com sind sie ebenfalls relativ einfach umzusetzen. Diese drei Anbieter verweisen auf Lizenzmodelle der gemeinnützigen, amerikanischen Organisation Creative Commons. Jedoch gibt es ein Problem: Es existieren verschiedene Lizenzmodelle, die sich zum Teil sehr voneinander unterscheiden hinsichtlich der Nutzung von Fotos. Bei einer Plattform wie Wikimedia Commons muss daher bei jedem Foto erneut genau geprüft werden, welche Nutzung erlaubt ist. Dafür muss noch mehr Zeit und Sorgfalt investiert werden. Und die unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzmodelle zu verstehen, ist oft nicht so einfach.

Bei Abmahnung ­immer zum Anwalt

Sollte man trotz aller Sorgfalt eine Bedingung übersehen und es zu einer Abmahnung kommen, ist der Gang zu einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt unumgänglich. "Nur das Foto von der Seite zu nehmen, reicht nicht“, sagt Anwalt Robak.

Zusätzlich müsse eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sonst drohten eine einstweilige Verfügung und ein Gerichtsverfahren, das die Kosten in die Höhe treibt. Zudem sollte nach dem Löschen des Fotos von der Homepage die Löschung des Cache bei Google beantragt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass das unerlaubt genutzte Foto weiterhin in den Suchergebnissen von Google auftaucht, auch wenn es bereits von der Homepage entfernt worden ist. Und das könnte dann in einer Abmahnung oder bei einer bereits abgegebenen Unterlassungserklärung in eine Vertragsstrafe münden.

Der richtige Umgang mit Fotos

  • Sie sollten die Bedingungen für die Nutzung jedes einzelnen Fotos sorgsam lesen und genau einhalten, zum Beispiel kann die Nennung des Fotografen-Namens direkt am Bild und Verlinkung zur Quelle verpflichtend sein.
  • Wenn die Bedingungen unklar sind, sollten Sie das Foto besser nicht verwenden.
  • Sind Personen oder Marken abgebildet, sollten Sie ganz besonders vorsichtig sein und abschätzen, ob das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten beeinträchtigt wird oder möglicherweise ein berechtigtes Interesse des Inhabers der abgebildeten Marke. Im Zweifel ist es besser, das Foto nicht zu verwenden.
  • Im Falle einer Abmahnung sollten Sie das Foto von der Homepage nehmen, einen Anwalt für Urheberrecht hinzuziehen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Sicherheitshalber sollte bei Google zudem die Löschung des Cache beantragt werden.