Steuererklärung 2017 10 Tipps zur Einnahmen-Überschussrechnung

Ermitteln Sie den Gewinn 2017 für Ihre handwerklichen Arbeiten nach der Einnahmen-Überschussrechnung (auch bezeichnet als Vier-Drei-Rechnung oder EÜR) nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), gibt es eine Besonderheit und viele effektive Steuerspartipps, um den Gewinn für das Finanzamt so klein wie möglich zu rechnen.

Bernhard Köstler

Ein Klassiker bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist der Investitions­abzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG. - © photophonie – stock.adobe.com

1. Umsatzsteuer 2017

Haben Sie die Umsatzsteuer aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung 2017 pünktlich bis zum 10. Januar 2018 ans Finanzamt überwiesen, liegt ausnahmsweise noch eine Betriebsausgabe des Jahres 2017 vor. Dasselbe gilt, wenn Sie dem Finanzamt für diese Zahlung eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Selbst wenn die Abbuchung nach dem 10. Januar 2018 erfolgte, bleibt es beim Betriebsausgabenabzug 2017, wenn Ihr Konto am 10. Januar 2018 die notwendige Deckung für die Abbuchung auswies.

2. Vorsteuerpauschale

Lagen die Umsätze 2016 nicht über 61.356 Euro, profitieren Sie als Einnahmen-Überschussrechner bei der Umsatzsteuer 2017 von der Vorsteuerpauschalierung. Die vom Finanzamt zu erstattende Vorsteuer ermitteln Sie dabei nicht anhand Ihrer Eingangsrechnungen, sondern anhand eines bestimmten Prozentsatzes. Beträgt die Vorsteuer nach Belegen 1.700 Euro und pauschale Vorsteuer 3.100 Euro, winkt eine zusätzliche Erstattung von 1.400 Euro. Wie gerechnet wird, können Sie hier nachlesen.

3. Leasing-Sonderzahlung

Haben Sie 2017 einen neuen Firmenwagen geleast und mussten zu Beginn der Leasinglaufzeit eine Leasingsonderzahlung leisten, dürfen Sie bei der EÜR den kompletten Betrag als gewinnmindernde Betriebsausgabe 2017 ansetzen. Eine Verteilung der Leasingsonderzahlung auf die Laufzeit des Leasingvertrags ist nur bei bilanzierenden Handwerksbetrieben Pflicht.

4. EC- und Kreditkarten

Normalerweise erkennt das Finanzamt nur die im Jahr 2017 vom Konto abgeflossenen Ausgaben als gewinnmindernde Betriebsausgaben an. Doch von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Denn haben Sie 2017 betriebliche Ausgaben mit der EC- oder Kreditkarte bezahlt und die Kreditkartenfirma hat diese Zahlungen erst im Januar 2018 von Ihrem Girokonto abgebucht, liegen dennoch Betriebsausgaben des Jahres 2017 vor.

Hintergrund: Bei Zahlung mit EC- und Kreditkarte gilt der Abfluss der Zahlung bereits mit der Unterschrift auf dem Kreditkartenbeleg beziehungsweise mit Eingabe des PIN als erfolgt.

5. Investitionsabzugsbetrag

Dieser Klassiker darf in keiner EÜR fehlen. Planen Sie in den Jahren 2018 bis 2020 Investitionen ins bewegliche Anlagevermögen (Maschinen, Pkw etc.), können Sie bereits im Jahr 2017 40 Prozent der voraussichtlichen Nettoinvestitionskosten als Betriebsausgaben abziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass der EÜR-Gewinn 2017 vor Abzug des Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG nicht über 100.000 Euro liegt.

Einschränkung: Nach der Investition gilt eine zusätzliche Vorgabe. Sie müssen nachweisen, dass der Anlagegegenstand im Jahr des Kaufs und im Folgejahr insgesamt zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird.

6. Kostendeckelung

Nutzten Sie Ihren Firmenwagen 2017 auch privat und ermitteln den zu versteuernden Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung, kann es passieren, dass sich unter dem Strich kein Cent der Pkw-Kosten als Betriebsausgaben auswirkt. Das passiert immer dann, wenn die Pkw-Kosten unter dem zu versteuernden Privatanteil liegen. Hier greift die sogenannte Kostendeckelung.

Konkret: Pkw-Kosten 4.000 Euro - Privatanteil 5.000 Euro = zu versteuernder Privatanteil 4.000 Euro. Auswirkung der Pkw-Kosten auf den Gewinn 0 Euro. Können Sie dem Finanzamt jedoch glaubhaft machen, dass Sie den Pkw zu mehr als 50 Prozent privat genutzt haben, darf die 1-Prozent-Regelung nicht mehr angewandt werden.

Folge: Das Finanzamt schätzt den Privatanteil – meist mit rund 70 Prozent. Weiterführung unseres Beispiels: Dadurch würde das Finanzamt wenigstens Betriebsausgaben von 1.200 Euro anerkennen (Kosten 4.000 Euro x 30 Prozent).

7. Kleininvestitionen

Bei Kleininvestitionen können Vier-Drei-Rechner die Ausgaben im Jahr 2017 in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen, wenn die Nettokosten nicht mehr als 410 Euro betragen haben. Voraussetzung: Der gekaufte Anlagegegenstand muss beweglich und selbstständig nutzungsfähig sein (= nutzbar ohne andere Gegenstände). Konkret: Sie kauften 2017 zehn Maschinen-Fräser für jeweils 400 Euro je Stück und zehn Bürostühle zu jeweils 400 Euro.

Folge: Die 4.000 Euro für die Maschinen-Fräser müssen auf die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden (Fräser ist ohne Maschine nicht nutzbar). Die Möbelkosten sind 2017 dagegen voll abziehbar.

8. Anlage EÜR – nein danke

Haben Sie keinen PC, keinen Internetanschluss, keinen Mitarbeiter und keinen Steuerberater, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR stellen. Stimmt das Finanzamt diesem Härtefallantrag nach § 150 Abs. 8 Abgabenordnung zu, können Sie die Anlage EÜR entspannt auf Papier ausfüllen. Selbst wenn Ihr Ehegatte einen PC und PC-Kenntnisse hat, muss das Finanzamt Ihrem Antrag zustimmen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.2.2018, Az.: 3 K 3249/17).

9. Arbeitszimmer im Haus

Viele Selbstständige mit der Gewinnermittlung nach EÜR haben keine eigenen Büroräume angemietet. Ist ein Handwerker nur bei seinen Kunden vor Ort und in seinem Arbeitszimmer zu Hause tätig, kann er dem Finanzamt für die Arbeitszimmerkosten Betriebsausgaben bis maximal 1.250 Euro pro Jahr präsentieren.

Wichtig: Die Betriebsausgaben für das Arbeitszimmer müssen getrennt von den übrigen Betriebsausgaben erfasst werden (§ 4 Abs. 7 EStG).

10. Sonderabschreibung

Ein Blick zurück ins Steuerjahr 2016 lohnt sich auch bei der Ermittlung der Abschreibung für 2017 gekaufte Anlagegegenstände. Denn lag Ihr EÜR-Gewinn 2016 nicht über 100.000 Euro, winkt 2017 neben der regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung von 20 Prozent (§ 7g Abs. 5 EStG).

Konkret: Sie haben 2017 eine Maschine für 20.000 Euro gekauft. Die reguläre Abschreibung beträgt 2.000 Euro, die Sonderabschreibung mindert den Gewinn um weitere 4.000 Euro.

Steuertipps zur EÜR in Kurzform

11. Trinkgelder an den Chef
Das Finanzamt hakt bei der einen oder anderen EÜR nach, ob auch Trinkgelder der Kunden an den Chef als Betriebseinnahme aufgezeichnet wurden. Ist das nicht der Fall, droht eine Betriebsprüfung. Besser Trinkgelder ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich erfassen.

12. Existenzgründer
Starten Sie erst in diesem Jahr als selbstständiger Handwerker durch, hatten aber bereits 2017 erste Ausgaben, können Sie dem Finanzamt selbst ohne Einnahmen und ohne Gewerbeanmeldung erste Betriebsausgaben präsentieren. Diese verrechnet das Finanzamt mit anderen Einkünften.

13. Wahlrecht
Haben Sie den Privatanteil für die private Nutzung Ihres Firmenwagens bisher nach der 1-Prozent-Regelung ermittelt und haben parallel dazu ein Fahrtenbuch geführt, können Sie sich bei der EÜR 2017 für die steuerlich günstigere Variante entscheiden.

14. Privat-Pkw
Haben Sie Ihren Privat-Pkw 2017 für betriebliche Fahrten verwendet, dürfen Sie für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro als Betriebsausgabe geltend machen.