Zum neuen Ausbildungsjahr steigt das Gehalt für Auszubildende im Bäcker-Handwerk. Lehrlinge verdienen ab 1. September 2018 bis zu 65 Euro mehr im Monat. Im darauffolgenden Jahr wird die Ausbildungsvergütung dann erneut um bis zu 50 Euro angehoben. So hoch ist die Ausbildungsvergütung im Detail.
Wie viel Gehalt Lehrlinge künftig in ihrer dreijährigen Ausbildung zum Bäcker verdienen, ist im Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende geregelt. In den Tarifverhandlungen zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) konnten sich die Parteien einigen, die bestehenden Bezüge zu erhöhen.
Die Ausbildungsvergütung der Bäcker-Azubis soll dabei in zwei Schritten angehoben werden. Zunächst zum neuen Ausbildungsjahr ab 1. September und dann noch einmal zum Start in das darauffolgende Lehrjahr. Der Tarif gilt für alle Auszubildenden im Bäckerhandwerk in Deutschland. Einen Gehaltsunterschied zwischen Azubis in Ost- und Westdeutschland gibt es seit September 2012 nicht mehr.
Tarifvertrag soll für alle Bäcker in Deutschland gelten
Die Verhandlungspartner möchten außerdem beantragen, dass der Tarifvertrag rückwirkend zum 1. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dies ist nach § 5 Tarifvertragsgesetz möglich, sofern der gemeinsame Antrag der Tarifpartner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Absprache mit einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerausschuss bewilligt wird. Wird dem Antrag stattgegeben, gelten die vereinbarten Ausbildungsvergütungen auch für jene Arbeitgeber und Auszubildenden im Bäckerhandwerk, die keine Mitgliedschaft beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. oder der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben.
Wie viel verdient ein Bäcker in der Ausbildung?
Seit 1. September 2017 | |
1. Lehrjahr | 500 Euro (brutto) / Monat |
2. Lehrjahr | 640 Euro (brutto) / Monat |
3. Lehrjahr | 770 Euro (brutto) / Monat |
Ab 1. September 2018 | |
1. Lehrjahr | 565 Euro (brutto) / Monat |
2. Lehrjahr | 670 Euro (brutto) / Monat |
3. Lehrjahr | 800 Euro (brutto) / Monat |
Ab 1. September 2019 | |
1. Lehrjahr | 615 Euro (brutto) / Monat |
2. Lehrjahr | 700 Euro (brutto) / Monat |
3. Lehrjahr | 820 Euro (brutto) / Monat |
Azubi-Tickets: Ausbildungsbetriebe müssen sich teils an Kosten beteiligen
Auch bei den Fahrtkosten soll es eine Verbesserung für Azubis geben. Bietet ein Verkehrsverbund oder Verkehrsbetrieb im Einzugsbereich der Ausbildungsstätte ein Azubi-Ticket an, so ist der Ausbildungsbetrieb künftig verpflichtet, sich mit bis zu 30 Euro monatlich an den Kosten zu beteiligen, sofern das Ticket nicht von öffentlicher Seite finanziert wird.
Zudem sprachen sich die Tarifvertragsparteien dafür aus, dass Azubi-Tickets flächendeckend eingeführt werden sollen. Hierbei sehen sie vor allem staatliche Institutionen in der Pflicht, entsprechende Mobilitätshilfen für Auszubildende zu schaffen und zu finanzieren. Das Ziel müsse sein, dass akademische Bildung und duale Berufsausbildung in Zukunft gleichbehandelt werden. fre