Ausbildung, Kita, Elektrogesetz und mehr Änderungen im August 2018: Neue Gesetze und wichtige Termine

Zum 1. August sowie im weiteren Verlauf des Monats treten einige neue Gesetze in Kraft. Neuerungen gibt es unter anderem in 25 Ausbildungsberufen, beim Elektrogesetz sowie bei der Kinderbetreuung. Die wichtigsten Änderungen im August 2018 in der Übersicht.

Max Frehner

Eine Änderung im August 2018: In mehreren Bundesländern wird der Kita-Besuch gebührenfrei. - © Claudia Paulussen – stock.adobe.com

Der August beginnt, wie der Juli aufgehört hat: Heiß. Keine leichte Zeit für Freiluftarbeiter. Ihnen drohen Hitzeschlag und Sonnenbrände, langfristig sogar berufsbedingter Hautkrebs. Wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schützen können und müssen, hat die Deutsche Handwerks Zeitung in diesem Text zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz zusammengefasst. In einem Video erfahren Freiluftarbeiter zudem, welche Sonnencreme den optimalen Schutz bietet und wie viel davon verwendet werden sollte.

Der neue Monat bringt nicht nur heiße Temperaturen mit sich, sondern auch einige interessante Termine und Aktionstage. Eine Auswahl:

  • 3. August: Internationaler Tag des Bieres
  • 8. August: Weltkatzentag
  • 9. August: Welttag der Buchliebhaber
  • 13. August: Internationaler Linkshändertag
  • 22. August: Tag der Fische
  • 25. August: Welt-Tofu-Tag
  • 26. August: Tag des Toilettenpapiers

Ebenfalls gut zu wissen: Im kommenden Monat treten einige neue Gesetze und Änderungen für Verbraucher und Betriebe in Kraft. So müssen Eltern in Teilen Deutschlands ab August keine Kita-Gebühren mehr für die Kinderbetreuung bezahlen, das Elektrogesetz wird auf deutlich mehr Produkte und Geräte ausgeweitet, und für einige Auszubildende gelten ab dem kommenden Lehrjahr modernisierte Ausbildungsordnungen. Die wichtigsten Änderungen im August 2018 hat die Deutsche Handwerks Zeitung im Folgenden zusammengefasst:

Kita-Gebühren: Änderungen in mehreren Bundesländern

Gute Nachrichten für Eltern in Hessen und Niedersachsen. Die Länder schaffen ab dem 1. August die Gebühren für die Kinderbetreuung ab. Eine Unterbringung in der Kita ist fortan für drei Jahre kostenlos. Die Regelungen sind allerdings gedeckelt. In Hessen auf sechs Stunden, in Niedersachen auf acht Stunden pro Tag. Auch in Brandenburg tut sich etwas. Dort wird ab August zumindest das letzte Kita-Jahr gebührenfrei.

Wie viel für einen Platz in einer Kindertagesstätte bezahlt werden muss, ist je nach Wohnort sehr unterschiedlich geregelt. In manchen Bundesländern kann der Kita-Platz monatlich mehrere Hundert Euro kosten, in anderen gar nichts. Eine gebührenfreie Betreuung ist je nach Alter und Dauer der Unterbringung aktuell bereits in Rheinland-Pfalz, Hamburg und Berlin möglich.

Die Bundeshauptstadt geht nun sogar noch einen Schritt weiter. Als erstes Bundesland schafft Berlin die Kita-Gebühren komplett ab. Das bedeutet: Ab August fallen keine Kita-Gebühren mehr an, egal wie alt das Kind ist und wie lange es in der Kindertagesstätte untergebracht wird.

Ein Kostenfaktor, der in allen Bundesländern bestehen bleibt, sind die Beiträge für Verpflegung. Das sogenannte Essensgeld muss auch weiterhin von den Eltern bezahlt werden.

Änderungen im August 2018: Zahlreiche Ausbildungsberufe modernisiert

Am 1. August startet das neue Ausbildungsjahr. Ab dann gelten in mehreren Ausbildungsberufen modernisierte Ausbildungsordnungen. Vor allem technologische Entwicklungen und die Digitalisierung machten die Änderungen notwendig. Entsprechend dem gewandelten Fachkräftebedarf wurde auch ein komplett neuer Ausbildungsberuf geschaffen: Kaufmann/-frau im E-Commerce.

In welchen Berufen zum 1. August modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraft treten, kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

  • Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
  • Behälter- und Apparatebauer/Behälter- und Apparatebauerin
  • Chemikant/Chemikantin
  • Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin
  • Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
  • Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  • Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
  • Elektroniker für Informations- und Systemtechnik/Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
  • Fachinformatiker/Fachinformatikerin
  • Flachglastechnologe/Flachglastechnologin
  • Industriemechaniker/Industriemechanikerin
  • Informatikkaufmann/Informatikkauffrau
  • Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin
  • Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau
  • Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce
  • Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
  • Maßschuhmacher/Maßschuhmacherin
  • Mechatroniker/Mechatronikerin
  • Präzisionswerkzeugmechaniker/Präzisionswerkzeugmechanikerin
  • Prüftechnologe Keramik/Prüftechnologin Keramik
  • Steinmetz und Steinbildhauer/Steinmetzin und Steinbildhauerin
  • Verfahrenstechnologe Metall/Verfahrenstechnologin Metall
  • Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
  • Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin

Prämie für bestandenen Meisterkurs: Brandenburg führt Meisterbonus ein

Finanzielle Unterstützung für alle, die in Brandenburg eine Meisterschule besuchen. Wer seine Meisterprüfung erfolgreich absolviert, kann ab sofort einen Meisterbonus in Höhe von 1.500 Euro beantragen. Der Weiterbildungszuschuss wird an alle Handwerker ausbezahlt, die ihre

  • Meisterprüfung ab dem 1. April 2018 bestanden haben,
  • nachweislich im Land Brandenburg wohnen oder arbeiten und
  • eine Teilnahmebestätigung einer brandenburgischen Handwerkskammer über die kostenfreie Beratung zur Existenzgründung und Unternehmensnachfolge vorlegen können.

Anträge können bis Ende des Jahres bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden.

Elektrogesetz: Anwendungsbereich wird stark ausgeweitet

Zum 15. August wird das bestehende Elektrogesetz novelliert. Die Vorschrift regelt unter anderem Pflichten zum Vertrieb von Elektrogeräten und der Entsorgung von Elektroschrott. 2005 wurde es eingeführt, 2015 erweitert. Nun steht die nächste Änderung bevor. Ab August wird die Definition von Elektrogeräten erweitert. Der sogenannte offene Anwendungsbereich (Open Scope) tritt in Kraft. Alle Geräte, die in irgendeiner Weise elektrische Funktionen besitzen, fallen fortan in den Geltungsbereich des Elektrogesetzes. Also zum Beispiel auch Blinkschuhe oder Kunsthandwerk mit elektronischer Beleuchtung.

Für Verbraucher bedeutet das, dass entsprechende Produkte künftig auf einer entsprechenden Sammelstelle entsorgt werden müssen. Für Händler gilt, dass sie eine solche Sammelstelle unter Umständen einrichten müssen. Und für Hersteller, dass grundsätzlich alle Produkte mit Elektrokomponenten registriert werden müssen.

Welche Herausforderungen das Elektrogesetz speziell für das Elektrohandwerk mit sich bringt, kann hier nachgelesen werden:

Wenn Kleinbetriebe zur Müllhalde des Online-Handels werden

Haltungs-Kompass für Frischfleisch-Produkte

Lidl machte den Anfang, Discounter wie Penny, Kaufland und Norma zogen nach. Ab August führt nun auch Aldi deutschlandweit einen sogenannten Haltungs-Kompass für Frischfleisch-Produkte ein. Dieser soll transparent darüber informieren, wie das Tier gehalten wurde. Das Label umfasst vier Stufen von "Stallhaltung" bis hin zu "Bio".

Änderungen im August: Bahn führt Super-Sparpreis ein

Ab August gibt es bei der Deutschen Bahn den "Super Sparpreis" als dauerhaftes Angebot.  Wer mit der Bahn durch Deutschland fahren will, zahlt in der zweiten Klasse lediglich 19,90 Euro, in der ersten 29,90 Euro. Noch günstiger ist das Ticket für Zugreisende, die im Besitz einer Bahncard 25 oder 50 sind. In diesem Fall erhält der Fahrgast zusätzliche 25 Prozent Rabatt auf den "Super Sparpreis".

Die Tickets sind sowohl im Fern- als auch im Nahverkehr gültig. Es soll für jede Verbindung ein Kontingent dieser Tickets zur Verfügung stehen. Nachträgliche Umbuchungen oder Stornierungen sind nicht möglich.

Neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und -verwalter

Eine neue Berufszulassungsregelung sorgt dafür, dass Immobilienmakler und –verwalter künftig mehr Voraussetzungen erfüllen müssen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Ab August sind alle, die in einem dieser Beruf tätig sind, dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden fortzubilden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss hat, ist die ersten drei Jahre nach Aufnahme seiner Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.

Außerdem gilt: Gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien müssen sich künftig eine Erlaubnis der Gewerbeordnung einholen und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können.

Neues Testverfahren: Neuwagen besser noch im August kaufen

Keine Änderung im August, dafür aber eine Deadline: Wer aktuell mit dem Gedanken spielt, einen Neuwagen zu kaufen, sollte dies besser noch vor dem 1. September tun. Neu zugelassene Fahrzeuge müssen ab dann mit dem sogenannten WLTP- Testverfahren zertifiziert sein, was Auswirkungen auf die Kfz-Steuer hat. Experten schätzen, dass die Kosten um durchschnittlich 20 Prozent steigen werden.

Die neue Norm zur Abgasmessung soll Werte ermitteln, die näher an der Realtität sind. Realitätsnaher bedeutet aber in der Regel auch einen höheren CO2- Ausstoß, was wiederum einen höheren Kfz-Steuerbetrag zur Folge hat. Dieser berechnet sich nach Hubraum und CO2-Emissionen. Das neue Testverfahren gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. September 2018. Die Kfz-Steuer für bereits zugelassene Fahrzeuge bleibt unverändert.

Neue Regeln zum Familiennachzug von Flüchtlingen

Ab dem 1. August sollen auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder enge Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Der Familiennachzug war in den vergangenen zwei Jahren ausgesetzt. Der Nachzug ist auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Wer als terroristischer Gefährder eingestuft ist oder schwerwiegende Straftaten begangen hat, ist von den Regelungen ausgeschlossen.