Fehler bei Überweisungen Falsche Überweisung: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Ein Zahlendreher genügt und schon freut sich ein Fremder über das Geld, das Sie gerade überwiesen haben. Behalten darf er es zwar nicht, das Geld zurückzubekommen ist aber dennoch alles andere als einfach. Was Sie tun müssen.

Egal ob per Hand ausgefüllt oder online: Wenn sich bei der Überweisung ein Fehler eingeschlichen hat, wird es kompliziert. - © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

22 Stellen lang ist eine IBAN. Da kann es schnell passieren, dass eine falsche Zahl eingegeben wird. Sollte Bankkunden solch ein Fehler unterlaufen, ist Schnelligkeit gefragt: Ist die Überweisung noch nicht vollzogen, kann die Bank die Überweisung in der Regel zurückholen. Meist handelt es sich dabei um einen Zeitraum von 24 Stunden, weiß Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers und Kreuzer.

So stoppen Sie die Überweisung

Die Überweisung lässt sich noch stoppen, solange sie noch keinem anderen Konto gutgeschrieben wurde. Wenn das Geld aber schon auf einem anderen Konto und damit bei einer anderen Bank liegt, sind Betroffene auf Hilfe angewiesen.

Die andere Bank muss zunächst den falschen Empfänger ausfindig machen. Kunden dürfen diesen aber nicht selbst kontaktieren. Das übernimmt die Bank für sie. Sie bittet den Empfänger, das Geld zurückzuschicken. Das geschieht nicht automatisch und auch die Bank kann im Notfall nicht eingreifen: Nur wenn der Empfänger freiwillig den Betrag überweist, erhalten die Versender des Geldes ihr Eigentum zurück.

Der Empfänger überweist nicht: Das können Sie tun

Zeigt sich der Empfänger nicht kooperationsbereit, sollten Betroffene rechtliche Schritte einleiten und Anzeige erstatten, empfiehlt Mingers. Denn auch wenn die Bank den Betrag nicht überweisen darf: Behalten darf der Empfänger das Geld nicht. Die Bank muss dem Überweiser des Geldes in diesem Fall die Anschrift des Empfängers geben. Dieser sogenannte Überweisungswiderruf kostet zwischen fünf und zehn Euro.

Wenn der Empfänger angezeigt wurde, muss er die falsch erhaltene Überweisung in der Regel zurückgeben. Ansonsten würde er sich "ungerechtfertigt bereichern". Er muss das Geld zwar nicht persönlich zurück überweisen, aber abheben oder ausgeben darf er es auch nicht.

Wenn das Geld weg ist

Was aber, wenn der Empfänger das Geld bereits ausgegeben hat? Dann besteht unter Umständen die Möglichkeit der sogenannten "Entreicherung". Darauf kann sich der Empfänger berufen, wenn er die Transaktion nicht bemerkt und das Geld schon ausgegeben hat. Doch gerade bei hohen Beträgen ist das nicht sehr glaubhaft. Der Empfänger müsste beweisen, dass er nichts von der hohen Summe auf seinem Konto wusste. Betroffene haben also selbst in diesem Fall gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen.  jk