Anleitung und Checkliste Darlehen von der Familie: So lohnt es sich steuerlich

Benötigt ein Handwerksbetrieb einen Kredit, ist die Bank meist die erste Anlaufstelle. Fehlen Sicherheiten, winkt diese aber oftmals ab oder verlangt überzogene Zinssätze. Hier bietet es sich an, sich von Familienmitgliedern Geld zu leihen. Das kann sich steuerlich lohnen. Doch Sie sollten einige Besonderheiten beachten.

Bernhard Köstler

Leiht ein Familienmitglied einem selbständigen Handwerker für seinen Betrieb Geld, werden die Zinsen mit der Abgeltungsteuer besteuert. Besonders interessant kann das für Ehegatten werden. - © Tierney - stock.adobe.com

Für Privat-Darlehen von Familienmitgliedern greift die Abgeltungsteuer

In der Vergangenheit hat das Finanzamt Zinsen aus Darlehen zwischen Verwandten der normalen Besteuerung unterworfen, wenn Darlehensnehmer und Darlehensgeber "nahestehende" Personen waren und der Darlehensnehmer die Zinszahlungen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen konnte.

Praxis-Tipp: Doch damit es nun unter bestimmten Voraussetzungen vorbei. Leiht ein Familienmitglied einem selbständigen Handwerker für seinen Betrieb Geld, werden die Zinsen mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer besteuert, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Darlehensnehmer nicht vom Darlehensgeber wirtschaftlich abhängig ist.. Die Abgeltungsteuer führt dazu, dass die Darlehensgewährung zwischen Ehegatten steuerlich besonders interessant wird.

Entscheidend für die Besteuerung der Zinsen beim Darlehensgeber ist also, dass der Darlehensnehmer nicht vom Darlehensgeber wirtschaftlich abhängig ist. Hierzu müssen Sie Folgendes wissen:

  • Abhängig: Wirtschaftlich abhängig ist der Darlehensnehmer, wenn er von der Bank oder von anderen Darlehensgebern wegen seiner finanziellen Situation kein Darlehen bekommen würde. Hier muss der Darlehensgeber die erhaltenen Zinsen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
  • Unabhängig: Wirtschaftlich unabhängig ist der Darlehensnehmer, wenn er dem Finanzamt nachweisen kann, dass er auch von Fremden Geld geliehen bekommen hätte (am besten Angebote einholen und aufbewahren). Hier werden die Zinsen beim Darlehensgeber nur mit der 25%igen Abgeltungsteuer besteuert.

Beispiel: Handwerker Huber hat einen Einkommensteuersatz von 40 Prozent. Er leiht sich von seiner Ehefrau 100.000 Euro für seinen Betrieb aus und zahlt ihr dafür im Jahr 5.000 Euro Zinsen.

Einkommensteuerersparnis bei Hubers durch Abzug des Schuldzinsen vom Gewinn (Zinsen 5.000 Euro x Steuersatz 40%) 2.000 Euro
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge bei der Ehefrau 849,50 Euro (5.000 Euro abzgl. Sparerpauschbetrag 1.602 Euro = 3.398 Euro x 25%)
Steuerersparnis bei den Eheleuten durch die Darlehensgewährung 1.150,50 Euro

In diesem Beispielsfall haben wir aus Vereinfachungsgründen den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer außen vor gelassen. Das bedeutet, dass die Steuerersparnis in der Praxis ein wenig höher ausfallen wird.

Ob sich auch für Sie ein Darlehensverhältnis mit Ihrem Ehegatten lohnt, verrät Ihnen ein Blick in diese Checkliste:

Checkliste: Für wen lohnt sich ein Familiendarlehen steuerlich

Da bei Darlehen aus der Familie neuerdings die Besteuerung der Zinsen mit der 25 Prozent Abgeltungsteuer erfolgt, winkt möglicherweise eine Steuerersparnis.

Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? ja nein
Ihr persönlicher Einkommensteuersatz liegt über 25 Prozent? ja nein

Können Sie diesen beiden Fragen mit ja beantworten, lohnt sich die Darlehensaufnahme von Ehegatten/Lebenspartner für Sie.

Darlehensverhältnis muss steuerlich wasserdicht sein

Bei Darlehensverhältnissen zwischen Eheleuten vermuten die Finanzbeamten insgeheim stets ein reines Steuersparmodell, das nur auf dem Papier existiert. In diesem Fall dürfte der Handwerker keine Schuldzinsen als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen und die Ehefrau müsste nichts versteuern. Die Steuerersparnis wäre also dahin.

Um diesen Vorwurf elegant entkräften zu können, sollte bei einer Darlehensgewährung folgendermaßen vorgegangen werden:

  • Das Darlehensverhältnis muss ernsthaft vereinbart sein.
  • Die Vereinbarungen müssen wie im Darlehensvertrag fixiert, eingehalten werden.
  • Die Zinskonditionen müssen wie unter fremden Dritten vereinbart sein.

Eine Schritt-für-Schrittanleitung für ein steuerlich wasserdichtes Darlehensverhältnis bekommen Sie hier:

Checkliste: So überzeugen Sie das Finanzamt, dass ein echtes Darlehensverhältnis von einem Familienmitglied vorliegt

Damit das Finanzamt das Darlehensverhältnis steuerlich anerkennt, sollten Sie an die folgenden Steuerspielregeln halten.

Vorgehensweise erledigt
Schritt 1: Schließen Sie stets einen schriftlichen Darlehensvertrag ab und benutzen Sie ein Standardformular.  
Schritt 2: Halten Sie sich akribisch an die im Darlehensvertrag getroffenen Vereinbarungen (Zahlungszeitpunkt, Tilgung, Überweisung, mögliche Sicherheiten)  
Schritt 3: Vereinbaren Sie nur Konditionen, wie sie auch zwischen Fremden üblich sind. Dazu holen Sie bei mehreren Banken Angebote über Darlehen ein. Das Finanzamt akzeptiert nur Zinssätze, die diesen Angeboten entsprechen (= Fremdvergleich).  
Schritt 4: Wer zum ersten Mal einen Darlehensvertrag mit seinem Ehegatten oder einem anderen Familienmitglied abschließt, sollte unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen, der die Weichen dafür stellt, dass dieses Darlehensverhältnis steuerlich anerkannt wird.  

  

Argumente, wenn Abweichungen vom Üblichen vorliegen:

Findet der Sachbearbeiter im Finanzamt oder der Prüfer Anhaltspunkte, dass das Darlehensverhältnis ein reines Steuersparmodell zu sein scheint, sollten Sie mit gezielten Argumenten kontern.

Denn der Bundesfinanzhof hat es schon des Öfteren gerügt, dass die Finanzbeamten übers Ziel hinausschießen und die Darlehensverhältnisse durch zu strenge Maßstäbe zu Fall bringen.

Die passenden Argumente auf Unterstellungen des Finanzamts finden Sie hier:

So argumentieren Sie, wenn das Finanzamt Zweifel an dem Darlehensverhältnis hat

Unterstellt das Finanzamt, dass das Darlehensverhältnis ein reines Steuersparmodell ist, können Sie mit folgenden Argumenten kontern.

Beanstandung Argument
Zinsen werden nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ausbezahlt. Firma befindet sich in einer finanziellen Schieflage. Nachweis, dass auch andere Verbindlichkeiten an Fremde verspätet beglichen wurden.
Es wurden keine Sicherheiten vereinbart. Nachweis aus Darlehensanfragen, dass auch Kreditgeber Darlehen ohne Sicherheiten gewährt hätten.
Darlehensaufnahme wäre nicht notwendig gewesen. Ob Sie für betriebliche Investitionen Geld vom betrieblichen Konto nehmen oder sich ein Darlehen aus der Familie aufnehmen, ist Ihre Angelegenheit.
Zinsen sind unangemessen hoch. Nachweis aus Darlehensanfragen von Banken vorlegen. Ggfs. Höhere Zinsen mit fehlenden Sicherheiten begründen.

Fazit: Es lohnt sich aus steuerlicher und finanzieller Sicht also auf jeden Fall, sich Geld von Familienangehörigen zu leihen. Das Geld bleibt in der Familie und es winken möglicherweise auch noch Steuervorteile. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil: Gibt es Probleme bei der Rückzahlung, droht anders als bei fremden Darlehensgebern keine Pfändung oder Zwangsversteigerung.

Dieser Beitrag wurde am 4. Dezember 2017 aktualisiert.