Fahrzeugwerbung: Gestaltung, Technik und Steuertipps 12 Tipps für eine gelungene Fahrzeugwerbung im Handwerk

Originell und authentisch: So sollte eine professionelle Fahrzeugbeschriftung aussehen. Denn: Werbung sollte auffallen, aber nicht um jeden Preis. Bei der Fahrzeugwerbung gibt es einiges zu beachten. Wer gut plant, kann damit auch den Mitarbeitern ein Gehaltsextra bieten.

Mit Werbung auf dem eigenen Firmenwagen und auch auf den Privatfahrzeugen der Mitarbeiter lässt sich prima auf die Leistungen des eigenen Betriebs hinweisen und die Kontaktdaten unter die Leute bringen. - © ikonoklast_hh - stock.adobe.com

Fahrzeugbeschriftungen sind preiswerte Alternativen zu anderen Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Plakat- oder Radiowerbung. Professionell umgesetzt, wirken sie mit der richtigen Pflege über viele Jahre.

Falsche Werbung kann den Ruf schädigen

Eine ausgefallene Fahrzeugwerbung sorgt für Aufsehen. Allerdings sollte die Werbung nicht um jeden Preis auffallen. Nur positive Aufmerksamkeit kann sich auch positiv auf das Unternehmen auswirken.

Wer die Fahrzeuge seines Betriebs mit dem Firmenlogo oder den Firmenfarben ausstattet, der macht nichts falsch. Die Aufdrucke dienen als Teil der Corporate Identity des Unternehmens als mobile Werbeflächen. In den meisten Fällen ist das völlig unverfänglich. Was aber, wenn etwa ein kreativer oder lustiger Spruch oder ein humorvolles Bild verwendet werden, und niemand den Witz versteht? Und auch sonst gibt es einiges zu beachten.

Fahrzeugwerbung: Einprägsamkeit ist das oberste Gebot

Grundsätzlich sollten sich Unternehmer fragen, welche Marke sie verkörpern und wie sie wahrgenommen werden möchten. Handwerksbetriebe sind Dienstleister, die auch so von den Kunden wahrgenommen werden. Doch Fahrzeugaufdrucke, die witzig sein sollen, sollten daher unmissverständlich als mit einem Augenzwinkern gemeint zu erkennen sein und zum eigenen Tätigkeitsbereich passen. Alles andere könnte Kunden verwirren und schlimmstenfalls abschrecken .

Bedenken sollten Betriebsinhaber aber immer, dass man den durch die Werbung aufgebauten Ruf oft so einfach nicht mehr loswird. Fahrzeugbeschriftungen sollten daher immer den richtigen Ton treffen und dem Betrachter im besten Falle Spaß machen. Passanten müssen sie schnell und leicht verstehen. Kurzum: Die Einprägsamkeit ist das oberste Gebot.

Große Aufkleber auf der Heckscheibe: Genehmigung erforderlich

Werbung für den Betrieb per Aufkleber auf der Autoheckscheibe ist beliebt. Allerdings schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Regeln für Größe und Platzierung vor. Für besonders große Aufkleber ist sogar eine Bauartgenehmigung erforderlich.

Die Heckscheiben von Fahrzeugen bestehen aus Sicherheitsglas und weisen ein besonderes Bruchverhalten auf. Wenn darauf Aufkleber platziert werden, können diese das spezifische Bruchverhalten jedoch beeinflussen und die vorgeschriebene Sicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Der TÜV Nord weist deshalb darauf hin, dass Autofahrer für große Folien auf der Heckscheibe eine besondere Bauartgenehmigung benötigen.

Die Genehmigung ist dann nötig, wenn der Aufkleber mehr als 0,1 Quadratmeter oder mehr als ein Viertel der Fläche der Heckscheibe bedeckt. Autofahrer erhalten die Genehmigung in der Regel beim Kauf der Folie und müssen sie stets im Wagen dabei haben.

Vorsicht: Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften steht im Falle einer Kontrolle sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs auf dem Spiel und die Polizei kann sie entziehen.

Um die Sicherheit und das Bruchverhalten der Scheibe nicht zu beeinträchtigen muss die Scheibeneinfassung grundsätzlich frei von jeglichen Aufklebern sein. Natürlich muss ein Autofahrer möglichst freie Sicht durch den Innenspiegel nach hinten haben. Wird diese durch Aufkleber eingeschränkt, ist ein rechter Außenspiegel nötig, raten die Experten des TÜV Nord.

Handwerker, die eine gelungene Fahrzeugbeschriftung für ihren Firmenwagen suchen, sollten daher diese Tipps und Fragen beachten.

  1. Um welche Art Betrieb handelt es sich? Einen Malerbetrieb, ein SHK-Betrieb oder eine Zimmerei? Die Kunden sollten das sofort erkennen können. Erst im zweiten Schritt müssen sie lesen, was Sie können und von der Konkurrenz unterscheidet.
     
  2. Bringen Sie nicht nur die Betriebsfarben und die Kontaktdaten auf dem Fahrzeug an, sondern auch eine Idee. Sie können damit den kleinen Unterschied machen, der bei Kunden den Ausschlag geben kann.
     
  3. Testen Sie Ihre Idee an Leuten, die nicht vom Fach sind. Nur wenn diese die Idee hinter dem Aufdruck sofort verstehen, liegen Sie richtig. Leider funktionieren die besten Ideen in der Praxis manchmal nicht. Eine Möglichkeit, diese oder den Witz im Nachhinein zu erklären, gibt es leider nicht.  
     
  4. Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können. Wenn Sie etwa eine 24-Stündige Erreichbarkeit bewerben, sollten Sie auch wirklich 24 Stunden am Tag erreichbar sein.

  5. Rat einholen: Wer sein Fahrzeug beschriften möchte, sollte einen professionellen Gestalter um Rat bitten. Der Gestalter kennt die besten Tricks und der Kunde sein Unternehmen. So findet man eine originelle und passende Lösung.

  6. Bei besonders günstigen Angeboten wird oftmals die Gestaltung vernachlässigt. Lassen Sie sich nicht von den niedrigen Preisen blenden und lassen Sie sich ruhig Referenzen von Werbeprofis zuschicken, um zu sehen, ob deren Arbeit zu Ihren Vorstellungen passt. Außerdem kann man so ein Gespür für die Preise und Leistungen der Branche entwickeln .

  7. Authentisch bleiben: Design und Botschaft der Fahrzeugbeschriftung müssen zur sonstigen Unternehmensdarstellung passen. Wer originell und authentisch bleibt, kann die Kundenbindung stärken und neue Kunden gewinnen.

  8. Übersichtliche Beschriftung: Die Beschriftung sollte übersichtlich sein, nicht überladen, gut lesbar und die wichtigsten Kontaktdaten enthalten. Dies erreicht man zum Beispiel durch große, schnörkellose Buchstaben.

  9. Informationen richtig platzieren: Kontaktdaten, wie Name, Telefonnummer und Internetseite sollten gut sichtbar platziert werden – nicht im Schmutzbereich, den bodennahem Flächen des Fahrzeuges. Geeignet sind zum Beispiel die Seitenflächen.

  10. Materialwahl: Das Material der Klebefolie muss passen. Dafür muss ein Werbetechniker die Dauer und Art des Einsatzes kennen. Außerdem sollte bedacht werden, ob die Folie wieder entfernt werden muss, zum Beispiel bei Leasingfahrzeugen.

  11. Schutz und Pflege: Qualitativ hochwertige Arbeit hat ihren Preis. Sie spiegelt die Qualität des Unternehmens wieder. Handwerker sollten ihre Beschriftung daher gut pflegen. Bei Digitaldrucken ist eine zusätzliche Schutzschicht empfehlenswert.

  12. Vorsichtig reinigen: Bei der Reinigung sollten aggressive Reinigungsmittel vermieden werden. Wenn die Beklebung sich einmal gelöst hat, muss das gesamte Teilstück ersetzt werden, zum Beispiel die Beschriftung auf dem Kotflügel.

Was steuerlich bei Werbung auf Privatfahrzeug eines Mitarbeiters gilt

Werbung auf Kleidung oder auf Fahrzeugen kostet nicht viel und hat eine hohe Reichweite. Warum also nicht das Privatauto von Mitarbeitern mit Werbeschriftzügen für den Handwerksbetrieb versehen? Eine gute Idee, die allerdings auch steuerlich durchdacht sein sollte.

Stimmt Ihr Mitarbeiter zu, auf seinem Privatfahrzeug Werbung für Ihren Handwerksbetrieb zu machen, müssen Sie mit ihm einen Vertrag abschließen, in dem genau geklärt ist, auf welcher Fahrzeugfläche die Werbung angebracht sein soll.

Fahrzeugwerbung: Steuerliche Behandlung beim Mitarbeiter

Ihr Mitarbeiter erzielt aus der Zurverfügungstellung seiner Autofläche für Werbezwecke sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, die steuerpflichtig sind. Betragen die Einnahmen allerdings nur 21 Euro pro Monat, muss der Arbeitnehmer keine Steuern auf diese Nebeneinkünfte bezahlen. Denn sonstige Einkünfte bleiben bis zu einer Höhe von 256 Euro pro Jahr unbesteuert.

Praxis Tipp: Soll der Arbeitnehmer mehr bekommen, kann ein Steuerberater klären, ob das auch möglich ist. Denn im Einkommensteuergesetz gibt es einen Härteausgleich, nachdem Nebeneinkünfte bis zu einem Maximalbetrag von 410 Euro im Jahr nicht versteuert werden müssen.

Fahrzeugwerbung: Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber

Die Zahlungen an den Arbeitnehmer aus dem Vertrag über die Überlassung von Autoflächen zur Werbenutzung haben für Arbeitgeber folgende steuerliche Konsequenzen:

  • Die Zahlungen sind als Betriebsausgaben (Konto Mietaufwendungen oder Marketing) vom Gewinn abziehbar. Zum Nachweis, dass sich tatsächlich Werbung auf dem Auto des Mitarbeiters befand, empfiehlt es sich, Fotos zu machen und diese bei den Steuerunterlagen aufzubewahren.
  • Das Finanzamt stuft diese Zahlungen gewerbesteuerlich als Mietzahlungen ein und rechnet diese deshalb nach § 8 Nr. 1d GewStG zu 50% dem Gewerbeertrag hinzu.

Tipp: Die Werbung auf dem Auto des Mitarbeiters bringt beiden Seiten Vorteile. Der Mitarbeiter bekommt monatlich mindestens 21 Euro mehr ausbezahlt und der Handwerker erreicht durch diese Werbemaßnahmen kostengünstig unzählige potentielle neue Kunden.