Steuer 1x1 zur kalten Progression So bekommen Mitarbeiter ein höheres Nettogehalt

Die kalte Progression ärgert viele Arbeitnehmer, denn Lohnerhöhungen werden von der Steuer und von der Inflation aufgezehrt. Doch Arbeitgeber haben einige Möglichkeiten, gegenzusteuern und ihren Mitarbeitern ein möglichst hohes Nettogehalt zu bescheren.

Kalte Progression: Nach Abzug höherer Steuern und Sozialabgaben bleibt unter dem Strich nicht mehr Geld zum Leben als vor einer Gehaltserhöhung. - © fotomek/Fotolia.com

Die kalte Progression führt dazu, dass Lohnsteigerungen durch den Aufstieg in einen höheren Steuertarif und durch die Inflation zum größten Teil wieder aufgezehrt wird. Das Bundesfinanzministerium hat ausgerechnet, dass dieser Effekt allein in den Jahren 2013 bis 2018 insgesamt zusätzliche 28 Milliarden Mehrsteuern in die Staatskassen gespült hat.

Typisches Beispiel aus der Praxis: Der ledige Schreinergeselle Hans Müller, bekommt monatlich brutto 2.700 Euro von seinem Arbeitgeber. Wegen guter Betriebsergebnisse bekommt er seit dem 1. Januar 2021 rund 70 Euro mehr Gehalt. Doch wieviel bleibt Hans Müller von dieser gut gemeinten Lohnerhöhung ?

Folge: Von den 70 Euro Gehaltserhöhung, die eigentlich als Mitarbeitermotivation gedacht sein soll, kommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben gerade einmal 39,24 Euro netto im Geldbeuten von Schreinergeselle Hans Müller an. Das sind gerade einmal 56,05 Prozent. Steigen nun noch die Lebenshaltungskosten, spürt der Handwerker gar nichts mehr von seiner Gehaltserhöhung .

Aus diesem Grund wird die "kalte Progression" seit 2016 Jahr für Jahr weiter abgebaut. Dies wird erreicht, in dem eine Inflationsrate in den Steuertarif eingebaut wurde.

Gehaltsextras statt klassischer Gehaltserhöhung

Im Einkommensteuergesetz gibt es eine große Anzahl an steuerfreien und steuerbegünstigten Gehaltsextras , die Arbeitnehmer und Arbeitgeber anstatt der klassischen Gehaltserhöhung vereinbaren können. Ziel ist es, die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben effektiv zu mindern.

Weiterführung unseres Beispielsfalls: Da Schreinergeselle Hans Müller im Internet schon etwas von der kalten Progression gehört hat, schlägt er seinem Arbeitgeber vor, ihm lieber ein dienstliches Handy zu überlassen, mit dem er auch privat telefonieren und surfen kann. Denn für seine privaten Telefon- und Handyanschlüsse zahlt Hans Müller derzeit 70 Euro im Monat.

Folge: Diese Vereinbarung würde tatsächlich dazu führen, dass Hans Müller monatlich 70 Euro mehr im Geldbeutel hat, ohne dass der Staat ihm dafür Steuern und Sozialabgaben abknöpft. In § 3 Nr. 45 EStG ist nämlich geregelt, dass keine Steuern anfallen, wenn der Arbeitnehmer private Gespräche mit dem betrieblichen Handy führt oder privat surft. Kündigt Hans Müller nun seinen Telefon- und Handyvertrag, spart er sich 70 Euro im Monat.

Praxis-Tipp: Zugegeben, Gehaltsextras sind verlockend, weil teilweise deutlich mehr Geld zum Leben herausgeschlagen werden kann. Doch Gehaltsextras dürfen keine Dauerlösung sein und vor allem nicht für hohe Summen. Denn bei den meisten Gehaltsextras fallen auch keine Sozialabgaben an. Und wer über 30 oder 40 Jahre für 500 Euro Gehaltsextras mit seinem Chef vereinbart, wird im Alter eine deutlich geringere Rente erhalten. Denn schließlich wurden für diese 500 Euro Gehaltsextras über Jahrzehnte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.

Beliebte Gehaltsextras in der Praxis

In den folgenden Passagen erhalten Sie einen Überblick über die beliebtesten Gehaltsextras, mit denen Sie der kalten Progression ein Schnippchen schlagen können.

Gehaltsextra 1: Corona-Prämie

Noch bis Ende Juni 2021 haben Arbeitgeber Zeit, ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Corona-Prämie bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei auszubezahlen. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: Die Zahlung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet, der Arbeitnehmer ist durch die Corona-Krise negativ betroffen, die Zahlung dieser Prämie wird im Lohnkonto aufgezeichnet und die Zahlung erfolgt spätestens bis zum 30. Juni 2021 (§ 3 Nr. 11a EStG).

Gehaltsextra 2: Aufmerksamkeiten

Ein Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter kleine Geschenke zukommen lassen, ohne dass dafür Steuern anfallen (Richtlinie 19.6 Lohnsteuerrichtlinien). Solche Aufmerksamkeiten sind unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

  • Es liegt ein besonderer persönlicher Anlass beim Arbeitnehmer vor und
  • das Sachgeschenk kostet nicht mehr als 60 Euro (brutto).

Hat ein Arbeitnehmer in einem Jahr also Geburtstag, Hochzeitstag, ein Firmenjubiläum und eine bestandene Prüfung zu feiern, dürften Sachgeschenke im Wert von 240 Euro steuerfrei geschenkt werden. Die Anlässe muss der Arbeitgeber aufzeichnen und im Lohnkonto archivieren.

Gehaltsextra 3: Beihilfe

Arbeitgeber, die weniger als fünf Mitarbeiter haben, dürfen den Arbeitnehmern eine steuerfreie Beihilfe auszahlen (Richtlinie 3.11 Abs. 2 Lohnsteuerrichtlinien). Steuerfreie Beihilfen dürfen ausbezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Beim Arbeitnehmer ist privat ein belastendes Ereignis eingetreten und
  • die Beihilfezahlung des Arbeitnehmers beträgt pro Jahr nicht mehr als 600 Euro.

Belastende Ereignisse, für die diese steuerfreie Beihilfe ausbezahlt werden darf, sind z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, finanzielle Belastung durch Pflege von Familienangehörigen, Vermögensverlust durch höhere Gewalt, Feuer, Hochwasser oder Diebstahl.

Gehaltsextra 4: Erholungsbeihilfe

Anstatt freiwillig ein Urlaubsgeld zu bezahlen, das bis zu 50 Prozent für Steuern und Sozialabgaben draufgeht, sollte der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter besser eine Erholungsbeihilfe ausbezahlen. Für den Arbeitgeber fallen hier pauschal 25 Prozent Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Bei Arbeitnehmern kommen jedoch folgende Beihilfen netto an:

  • 156 Euro pro Jahr für den Arbeitnehmer
  • 104 Euro für den Ehegatten des Arbeitnehmers
  • 52 Euro für jedes Kind des Arbeitnehmers.

Beispiel: Die angestellte Friseurin Helga Müller, verheiratet und ein Kind, kann sich über eine Erholungsbeihilfe von 312 Euro freuen, die netto bei ihr ankommen.

Praxis-Tipp: Eigentlich sollte der Solidaritätszuschlag seit 1. Januar 2021 wegfallen. Bei pauschal vom Arbeitgeber übernommener Lohnsteuer ist der Solidaritätszuschlag jedoch nach wie vor anzumelden und ans Finanzamt abzuführen.

Gehaltsextra 5: Steuerfreie Sachbezüge

Hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Gehaltszahlung, sondern lediglich auf eine Sachleistung, gelten Vergünstigungen. Denn beträgt der Bruttowert für eine Sachleistung pro Monat nicht mehr als 44 Euro, ist dieser Sachbezug steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung: Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Praxis-Tipp: Die 44-Euro-Grenze ist übrigens kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Das bedeutet im Klartext: Wird die 44-Euro-Grenze nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug dieses Monats steuer- und abgabenpflichtig.

Worum es sich bei dem Sachbezug handelt, ist völlig egal. Es darf nur kein Anspruch aus Auszahlung des Sachbezugs in Geld bestehen. Besonders beliebte und kuriose Sachbezüge sind:

  • Benzingutschein
  • Lottoschein – wichtig: Gewinne sind stets steuer- und abgabenfrei
  • Buchgutschein
  • Champagner
  • Eintrittskarten fürs Theater
  • Gutschein fürs Fitnesscenter

Was kaum jemand weiß oder beachtet: Steuer- und abgabenfreie Gehaltsextras dürfen auch Minijobbern gewährt werden. Die 450-Euro-Höchstverdienstgrenze wird dadurch nicht überschritten.

Praxis-Tipp: Zum 1. Januar 2020 hat der Gesetzgeber erstmals definiert, wann bei Gutscheinen und Gutscheinkarten von Sachbezügen auszugehen ist und wann steuerpflichtige Geldleistungen vorliegen (§ 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG). Typisch für Sachbezüge ist, wenn Gutscheine ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen (sog. Closed-Loop-Karten und Controlled-Loop-Karten). Karten, die dagegen als Geldsurrogate verwendet werden können, stellen stets steuerpflichtige Geldleistungen dar (sog. Open-Loop-Karten). Für Geldsurrogate ist typisch, dass die Karten über eine eigene IBAN verfügen, dass diese eine Barauszahlungsfunktion enthalten, dass Überweisungen getätigt werden können und dass die Karte zum An- und Verkauf von Devisen verwendet werden kann.

Gehaltsextra 6: Kindergartengebühren

Mitarbeiter, deren Kinder noch in den Kindergarten gehen, profitieren von einer besonders interessanten steuerlichen Vergünstigung. Der Arbeitgeber darf die Kindergartengebühren teilweise oder in voller Höhe übernehmen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen (§ 3 Nr. 33 EStG).

Wichtige Voraussetzung: Das Gehaltsextras Kindergartengebühren muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Es ist also nicht erlaubt, bestehen Arbeitslohn zugunsten der Kindergartengebühren umzuwandeln.

Beispiel: Frau Müller soll wegen ihres besonderen Engagements eine freiwillige Gehaltserhöhung von 100 Euro erhalten. Hier kann anstatt der klassischen Gehaltserhöhung die Übernahme der Kindergartengebühren in Höhe von 100 Euro vereinbart werden.

Praxis-Tipp: Hier ist jedoch eine Vereinbarung notwendig, was passiert, wenn das Kind nicht mehr in den Kindergarten geht. Hier sollte eine Vereinbarung getroffen werden, nachdem Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Fall entscheiden, wie die 100 Euro in Zukunft zufließen sollen.

Gehaltsextra 7: Arbeitgeber-Darlehen

Benötigt ein Arbeitnehmer privat dringend Geld, bekommt jedoch kein Darlehen von seiner Bank oder die Zinsen sind einfach zu hoch, kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter unter die Arme greifen. Das Finanzamt besteuert die Zinsvorteile als Arbeitslohn. Als Vergleichsmaßstand wird der Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank verwendet, der unter bundesbank.de abrufbar ist.

Praxis-Tipp: Bei kleinen Darlehen führen Zinsvorteile nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Das gilt für Darlehen mit einer Höhe von bis zu 2.600 Euro. Bei höheren Darlehen gilt der zu versteuernde Zinsvorteil als Sachbezug. Liegt der Zinsvorteil also monatlich unter 44 Euro und es werden keine weiteren Sachbezüge gewährt, fallen keine Steuern und Sozialabgaben an (siehe Infos zu Gehaltsextra 4).

Beispiel: Ein Arbeitgeber gewährt seinem Mitarbeiter ein Darlehen in Höhe von 10.000 Euro und verlangt dafür keine Zinsen. Normalerweise wären 4,5 Prozent Zinsen pro Jahr zu bezahlen. Der Vorteil, der zu versteuern ist, beträgt also pro Jahr 450 Euro. Das macht einen Zinsvorteil von 37,50 Euro Monat. Erhält der Arbeitnehmer keine weiteren Sachbezüge, ist der monatliche Zinsvorteil steuer- und abgabenfrei, weil die 44-Euro-Freigrenze nicht überschritten ist.

Gehaltsextra 8: Gesundheitsleistungen

Gewährt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zusätzlich zu geschuldeten Arbeitslohn Zuzahlungen zu gesundheitsfördernden Maßnahmen, bleiben diese Zuzahlungen seit 2020 bis zu einem Betrag von 600 Euro steuerfrei. Neben direkten Leistungen (z.B. Massage während der Arbeitszeit) sind auch Zuschüsse zu externen Kursen begünstigt. Die in diesen Kursen angebotenen Leistungen müssen jedoch den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V entsprechen.

Begünstigt sind danach insbesondere folgende Kurse:

  • Raucherentwöhnungskurse
  • Diätberatungskurse
  • Rückentraining
  • Yogakurs
  • Antistresskurse
Praxis-Tipp: Die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios ist leider nicht begünstigt. Nur wenn sich die Zuzahlung ausdrücklich nur auf einen bestimmten Kurs (z.B. Rückentraining) bezieht und die Benutzung von Geräten im Fitnessstudio ausgeschlossen ist, kommt ein steuerfreier Zuschuss in Betracht.

Steuerberater einschalten : Steuerfreie oder steuerbegünstigte Gehaltsextras zur Verhinderung der kalten Progression ruft natürlich das Finanzamt auf den Plan. Um steuerlich auf der sicheren Seite zu stehen und Lohnsteuerprüfungen gelassen entgegen zu sehen, sollte bei Vereinbarung von steuerfreien oder steuerbegünstigten Gehaltsextras stets der Steuerberater eingeschalten werden. Ein finanzieller Aufwand, der sich wegen der Rechtssicherheit auf jeden Fall lohnt.

Fragen und Antworten zur kalten Progression

Wie wirkt sich die kalte Progression in der Praxis aus?

Bei der kalten Progression geht es um die Frage, ob Steuerzahler trotz steigender Einkommen weniger Kaufkraft haben. Das ist der wichtigste Effekt dieser heimlichen Steuererhöhungen. Derzeit wirkt sich bislang so aus:

Zustande kommt die unerwünschte Nebenwirkung steigender Löhne, Gehälter oder Gewinne durch den Steuertarif. In Deutschland gibt es einen linear-progressiven Steuertarif, das bedeutet, die Belastung steigt mit zunehmenden zu versteuerndem Einkommen sowohl in absoluten Eurobeträgen als auch prozentual. Wird dieser Tarif nicht regelmäßig der allgemeinen Teuerung angepasst, entsteht für die Steuerzahler eine Mehrbelastung, ohne dass sie tatsächlich auch wirtschaftlich besser dastehen.

Warum spricht man von "heimlicher Steuererhöhung"?

Darüber hinaus kann die kalte Progression auch zu einer heimlichen Steuererhöhung führen. Das ist der Fall, wenn der Steuertarif nicht der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst wird. Zu der inflationsbedingten Mehrbelastung kommt dann eine überproportionale Belastung der Lohnsteigerung hinzu, wie folgendes Beispiel zeigt:

Das Einkommen eines Arbeitnehmers erhöht sich von 50.000 Euro auf 52.000 Euro, bei einer Inflationsrate von zwei Prozent. 1.000 Euro dienen dem Inflationsausgleich, 1.000 Euro sind ein echtes Lohnplus. Doch von diesem Zuschlag nimmt der Fiskus überproportional viel weg, genau 435,72 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.

Was wird gegen die kalte Progression unternommen?

Seit dem Jahr 2016 werden alle zwei Jahre die Steuerstufen der Preisentwicklung angeglichen. Zum 1. Januar 2016 trat ein Gesetz in Kraft, dass festlegt, dass der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und der Steuertarif nach rechts verschoben wird. Zugleich wurden mit dem Gesetz der Kinderfreibetrag, das Kindergeld, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehendeund der Kinderzuschlag für Geringverdiener angehoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurde dadurch nur eine geringe kalte Progression erzeugt. dhz