Handwerksordnung Jetzt wird´s konkret: Bayern packt die Meisterpflicht an

Die bayerische Landesregierung will die Qualität der handwerklichen Arbeiten sichern und die berufliche gegenüber der akademischen Ausbildung stärken. Daher hat sie einen Antrag zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in den Bundesrat eingebracht.

2004 wurde die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft. Nun wird über die Wiedereinführung dsikutiert, u.a. bei den Fliesenlegern. - © eriyalim - stock.adobe.com

Es kommt wieder Schwung in die Diskussion um die Rückvermeisterung im Handwerk. Die bayerische Landesregierung hat einen Antrag zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Handwerksberufen gestellt. Dieser wurde in der Sitzung am 21. September im Bundesrat diskutiert und liegt nun der Bundesregierung vor. Er soll in einem Ausschuss weiter ausgearbeitet werden.

Seit einigen Monaten melden sich immer wieder Politiker zu Wort, die sich für den verpflichtenden Meisterbrief einsetzen. Bei der Novelle der Handwerksordnung 2004 hatte die damalige Rot-Grüne Bundesregierung die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft. Nun will der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das Thema voranbringen. "Wir stellen fest, dass das Handwerk zu wenig Nachwuchs hat – deshalb wollen wir das Handwerk wieder stärken", sagte Söder der Deutschen Presse-Agentur Anfang September in München. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Meisterbrief wieder für mehr Handwerksberufe verpflichtend wird. Damit steigt die Attraktivität der beruflichen Bildung gegenüber der akademischen."

Der Bayerische Handwerkstag (BHT) zeigte sich erfreut über den Vorstoß der Landesregierung. "Der Meisterbrief steht für hochwertige Ausbildungsleistung und für Erfolg am Markt. Er bürgt für höchste Qualität in der Arbeitsausführung und ist damit auch ein Gütesiegel für Verbraucher", sagt BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Qualifikation im Handwerk stärken

Nach Inkrafttreten der Handwerksrechtsnovelle im Jahr 2004 ist die Ausbildungsleistung in den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) teilweise s tark zurückgegangen, heißt es in der Mitteilung des Bundesrates. Hinzu kommt, dass immer mehr junge Leute studieren, anstatt sich für eine Ausbildung im Handwerk zu begeistern. Vor dem Hintergrund des auch im Handwerk zu verzeichnenden Fachkräftemangels betrachtet der Bundesrat diese Entwicklungen mit Sorge.

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll daher dazu beitragen, die Ausbildung im Handwerk zu sichern und für die Nachhaltigkeit der Betriebsgründungen und den Erhalt der betrieblichen Leistungsfähigkeit sorgen. Da in einigen Gewerken kein Meistertitel mehr notwendig ist, um sich selbstständig zu machen, ist die Anzahl der Betriebe, z.B. bei den Fliesenlegern, stark angestiegen. Allerdings hat die handwerkliche Qualität dadurch gelitten, wie Peteranderl ausführt: "Hinzu kommt, dass zum Nachteil der Verbraucher nicht einmal auf die Einführung einer Mindestqualifikation in Form des Gesellenbriefs geachtet wurde. In der Folge explodierten die Betriebszahlen in verschiedenen Berufen regelrecht, ohne dass zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und Auszubildende eingestellt wurden." dhz