Berlin bekommt einen neuen Feiertag, Arzneimittel werden fälschungssicherer und WhatsApp könnte schon bald Werbung enthalten. Was nicht kommt sind Fahrverbote in Frankfurt am Main, zumindest vorerst. Welche Änderungen, Stichtage und neuen Gesetze im Februar 2019 außerdem wichtig werden.
Max Frehner
Das gesamte Jahr über treten neue Gesetze, Verordnungen und Änderungen in Kraft. Die Deutsche Handwerks Zeitung fasst monatlich die wichtigsten Neuerungen zusammen. Was im Februar 2019 ansteht:
Änderungen und neue Gesetze im Februar 2019
WhatsApp: Bald Werbung im Messenger?
Es ist wohl beschlossene Sache: WhatsApp soll noch in diesem Jahr zur Werbeplattform werden. Wie Facebook ankündigte, sollen Unternehmen dann Anzeigen im Status-Bereich von WhatsApp schalten können. Bislang war dies nicht möglich, da sich Facebook beim Kauf des Messengers gegenüber den Gründern verpflichtet hatte, die App werbefrei anzubieten. Diese Vereinbarung war jedoch auf fünf Jahre befristet und läuft zum 1. Februar 2019 aus. Wann genau die ersten Anzeigen ausgespielt werden, ist noch unklar. Wie das Computermagazin Chip schreibt, soll die Werbung aber spätestens bis Mitte 2019 auf jedem Android-Smartphone und iPhone sichtbar sein.
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Arzneimittel werden fälschungssicherer
Verschreibungspflichtige Medikamente müssen ab dem 9. Februar 2019 – bis auf wenige Ausnahmen – einen individuellen Barcode als Erkennungsmerkmal tragen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass gefälschte Arzneimittel in Umlauf geraten. Als weiteres Sicherheitsmerkmal ist ab Februar ein Siegel vorgeschrieben, das erkennen lässt, ob die Packung bereits geöffnet wurde.
Um die Echtheit zu gewährleisten, müssen Apotheker künftig jedes verschreibungspflichtige Medikament scannen und mit einer Datenbank abgleichen, ehe sie es an den Kunden aushändigen. Zusätzlich muss jedes Produkt vorab auf Unversehrtheit geprüft werden. Mit der Verordnung passt sich das deutsche Recht an den europäischen Standard an.
Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan
Japan und die EU haben beschlossen, wirtschaftlich noch enger miteinander zu arbeiten. Vergangenes Jahr unterzeichneten sie hierzu ein Freihandelsabkommen, das zum 1. Februar 2019 in Kraft tritt. Damit entfallen zum Monatswechsel unter anderem die EU-Zölle von derzeit zehn Prozent auf japanische Autos. Im Gegenzug dürfen etwa europäische Nahrungsmittelproduzenten künftig verarbeitetes Schweinefleisch, aber auch bestimmte Käsesorten und Wein zollfrei nach Japan einführen. Da beide Partner etwa ein Drittel der globalen Wirtschaftsleistung erbringen, entsteht durch das Freihandelsabkommen die weltweit größte Freihandelszone.
Berlin bekommt einen neuen gesetzlichen Feiertag
Am 8. März dürfen Berliner Arbeitnehmer ihre Arbeit niederlegen – das gilt sowohl in diesem als auch in allen folgenden Jahren. Am 1. Februar tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Internationalen Frauentag zu einem arbeitsfreien Feiertag in Berlin macht. Mit nur neun gesetzlichen Feiertagen kamen die Hauptstädter im bundesweiten Vergleich bislang am schlechtesten weg, was gesetzliche Feiertage betrifft. Spitzenreiter ist Bayern mit 13 arbeitsfreien Feiertagen, wobei in Augsburg mit dem Friedensfest sogar noch ein weiterer Feiertag begangen wird.
Rufe nach einem zusätzlichen Feiertag in Berlin wurden laut, nachdem zuletzt mehrere Bundesländer den Reformationstag am 31. Oktober zu einem gesetzlichen Feiertag erklärt hatten, nicht jedoch die Hauptstadt. Während sich Arbeitnehmer über einen freien Tag freuen, befürchtet die hiesige Wirtschaft hohe Einbußen. Der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK), Jan Eder, schätzt, dass sich das Berliner Bruttosozialprodukt um rund 0,3 Prozent (ca. 160 Millionen Euro) verringern wird.
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Fahrverbote in Frankfurt am Main
Noch ist unklar, wann die Fahrverbote in Frankfurt am Main umgesetzt werden. Per Eilantrag wollte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eigentlich den 1. Februar als Starttermin für alle Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motor und Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 durchsetzen. Das lehnte der hessische Verwaltungsgerichtshof ab. Fahrverbote dürften erst dann in Kraft treten, wenn eine endgültige gerichtliche Entscheidung gefällt ist. Diese steht weiterhin aus, nachdem das Land Hessen Berufung gegen das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingelegt hatte. Offen ist damit auch, ob und wann die für September 2019 geplanten Fahrverbote für Euro-5-Diesel umgesetzt werden.
Fahrverbote in Stuttgart: Ab Februar drohen Bußgelder
Bislang beließen es Polizei und Ordnungsamt bei Ermahnungen, ab dem 1. Februar droht ein Bußgeld von 80 Euro plus Verwaltungskosten. Seit Jahresbeginn gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge mit Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter. Die straffreie Übergangfrist von einem Monat ist nun vorüber. Spezielle Kontrollen seien zwar nicht geplant, wie die Polizei der Stuttgarter Zeitung mitteilte, entsprechende Dieselfahrer müssten jedoch damit rechnen, im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle verwarnt zu werden.
Doch nicht jeder Fahrer von Euro 4 oder schlechter muss ein Bußgeld fürchten. Es gelten zahlreiche Ausnahmen, etwa für Handwerker, die gewerblich im Stadtgebiet unterwegs sind. Anwohnern wurde zudem eine verlängerte Übergangsfrist eingeräumt, sie sollen erst ab dem 1. April mit Bußgeldern belegt werden.
Weniger Förderung für große Solaranlagen ab Februar 2019
Die Bundesregierung senkt die Förderung für größere Solaranlagen in den kommenden Monaten stufenweise herab. Betroffen sind auf Gebäuden installierte Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowattpeak. Betreiber erhalten ab dem 1. Februar 2019 nur noch 9,87 Cent pro Kilowattstunde. Zum 1. März sinkt die Vergütung auf 9,39 Cent pro Kilowattstunde und zum 1. April auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde.
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Wichtige Abgabetermine für Arbeitgeber im Februar
Arbeitgeber müssen im Sozial- und Arbeitsrecht viele fristgebundene Meldebestimmungen beachten. Werden diese Meldefristen nicht eingehalten, drohen Säumniszuschläge und Bußgelder. Folgende Stichtage stehen im Februar an:
15. Februar: Abgabe der Jahresmeldung an die Krankenkassen
16. Februar: Abgabe des Lohnnachweises an die Unfallversicherung
16. Februar: Abgabe der Jahresmeldung an die Unfallversicherung
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