Mehrarbeit in der Ausbildung: Das gilt rechtlich So viele Überstunden sind für Azubis erlaubt

Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt bei Überstunden von minderjährigen Azubis klare Grenzen. Das heißt aber nicht, dass sie grundsätzlich keine leisten müssen. Doch was gilt rechtlich und wie viele Überstunden sind für Azubis grundsätzlich erlaubt?

Viel zu tun auf der Baustelle: Müssen jetzt auch Azubis Überstunden machen? Im Gesetz gibt es hierfür klare Vorgaben. - © redaktion93 - stock.adobe.com

Viele Handwerksbetriebe sind mehr als ausgelastet. Angesichts der guten Auftragslage und da der Mangel an Fachkräften immer deutlicher wird, stehen für die Mitarbeiter nicht selten auch Überstunden an – genauso für manche Azubis . So erlebt Ingrid Dünzl, Ausbildungsberaterin bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, dass Überstunden derzeit in den Betrieben und bei den Lehrlingen Thema sind. Bei ihr melden sich immer wieder Azubis, die nicht wissen, was rechtlich gilt und wann Überstunden für sie erlaubt sind.

Dürfen Azubis Überstunden machen? Welche Gesetze gelten?

Ob Azubis Überstunden machen dürfen oder müssen, hängt vom Alter ab. So ist die Arbeitszeit von Auszubildenden, die noch keine 18 Jahre alt sind, im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt und die der volljährigen Azubis im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das auch für alle anderen Arbeitnehmer gilt.

Grundsätzlich gilt dabei, dass Überstunden während der Ausbildung immer nur eine Ausnahme sein dürfen, also weder vorgesehen noch eingeplant sein dürfen. Die im geltenden Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag vorgesehene Arbeitszeit muss in der Regel ausreichen, damit der Azubi die ihm zugeteilten Aufgaben erfüllen kann. Dabei regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) – das Gesetz, das die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung enthält – sowieso bereits, dass in der Ausbildung das Lernen des Berufs an sich ein sehr viel größeres Gewicht haben muss, als die faktisch geleistete Arbeit des Azubis.

"Eine Überstundenregelung ist zum Teil in den Tarifverträgen enthalten, jedoch nicht immer", erklärt dazu Ingrid Dünzl. Ist dies nicht der Fall, könne eine einzelvertragliche Regelung erfolgen oder eine Betriebsvereinbarung gelten.

Überstunden: Was gilt für Azubis unter 18 Jahren?

Minderjährige Azubis dürfen nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes keine Überstunden leisten. Ihre Arbeitszeit ist auf acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche begrenzt. Die Wochenarbeitszeit kann dabei auch unterschiedlich über die einzelnen Tage verteilt werden. "Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden", zitiert Ingrid Dünzl das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Regelt ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag kürzere Arbeitszeiten als 40 Stunden pro Woche, so gelten diese. Längere Arbeitszeiten und damit Überstunden sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen bzw. Notfällen erlaubt , wenn volljährige Beschäftigte nicht verfügbar sind. Dann muss der Arbeitgeber aber innerhalb von drei Wochen einen Ausgleich dafür herstellen. Konkret: Er muss dem Azubi dafür frei geben und das genau so lange, wie die Überstunden angedauert haben.

Wie viele Überstunden sind bei volljährigen Azubis erlaubt?

Grundsätzlich gilt auch für volljährige Azubis der Acht-Stunden-Tag – allerdings mit möglichen Ausnahmen. So dürfen sie dann bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten , wenn damit innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen dennoch im Schnitt acht Stunden werktäglich gearbeitet wird. Es dürfen also nur einzelne Tage sein, an denen Überstunden anfallen und dafür muss an anderen Tagen kürzer gearbeitet werden.

So muss der Chef seinen volljährigen Azubis – genauso wie seinen anderen Mitarbeitern für die zusätzlich geleisteten Stunden einen Ausgleich gewähren – entweder in finanzieller Form oder dadurch, dass sie freie Zeit bekommen. Dieser Ausgleich muss innerhalb eines Jahres stattfinden.

In Tarifverträgen kann ein abweichender Ausgleichszeitraum festgelegt werden, aber auch dann sind Überstunden auszugleichen.

Muss der Chef die Überstunden von Azubis bezahlen? Oder bekommt man dafür zusätzliche freie Tage?

Ein Ausgleich der Überstunden sieht auch das Gesetz vor. So regelt §17 des Berufsbildungsgesetzes, dass eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen sei. In welcher Form das geschieht, ist entweder durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Azubi festgelegt oder steht im Tarifvertrag. So gilt etwa für Azubis im Baugewerbe, dass für Überstunden 1/173 der monatlichen Ausbildungsvergütung zu zahlen sind zuzüglich der üblichen Zuschläge.

Gilt kein Tarifvertrag oder enthält er keine Vorgaben zu den Überstunden, kann der Ausbildungsbetrieb wählen , ob er die Überstunden vergüten oder durch Freizeitgewährung ausgleichen will. "Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart empfehlen den Betrieben, die Überstunden in Freizeit abzugelten", sagt dazu Ingrid Dünzl.

Wer hilft, wenn Azubis ständig Überstunden machen müssen?

Der erste Ansprechpartner für einen Azubi sollte immer der Ausbilder im Betrieb sein. Dieser muss auch immer ein Auge auf die Arbeitszeiten des Azubis haben und so auch Überstunden. Kommt es hierbei zu Uneinigkeiten, können sich Azubis auch an die Handwerkskammern – genauer gesagt an Ausbildungsberater wie Ingrid Dünzl – wenden.

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