Gesetzentwurf Handwerk sieht Chancen für leichteren Fachkräftezuzug

Die schwarz-rote Koalition will das Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch dieses Jahr ins Kabinett bringen. Das Handwerk reagiert positiv auf den Referentenentwurf.

Karin Birk

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen. Sie sollen dann in Deutschland arbeiten können, wenn sie einen Arbeitsplatz vorweisen. - © chayathon2000 - stock.adobe.com

Angesichts des großen Fachkräftemangels im Handwerk setzt das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Ansicht von ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke die richtigen Schwerpunkte: "Die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften wird erleichtert, die bürokratische Vorrangprüfung abgeschafft und die Begrenzung der Zuwanderung auf Engpassberufe entfällt", sagte er mit Blick auf den Gesetzesentwurf. Darüber hinaus würde mit den neu geschaffenen Aufenthaltstiteln zur Suche von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen von beruflich qualifizierten Fachkräften der nötige Rechtsrahmen für ein zuwanderungsfreundliches Aufenthaltsrecht geschaffen.

Wirtschaft: Neue Regeln müssen praxistauglich sein

Damit das Gesetz, dass am 19. Dezember im Kabinett verabschiedet werden soll, tatsächlich zur Linderung des Fachkräftemangels beiträgt, müssen nach den Worten Schwanneckes die Regeln durch die beteiligten Behörden im In- und Ausland auch praxistauglich umgesetzt werden. Daneben müsse die Bundesagentur für Arbeit gerade kleine und mittlere Unternehmen noch stärker bei der Suche nach qualifizierten ausländischen Fachkräften unterstützen. Notwendig seien außerdem mehr Angebote für die fachspezifische Deutschförderung.

Erstes Einwanderungsgesetz für Deutschland

Im Spannungsfeld zwischen zunehmendem Fachkräftemangel und ungesteuerter Zuwanderung war in der schwarz-roten Koalition lange um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gerungen worden.  Jetzt heißt es im Referentenentwurf: "Zur Migrationssteuerung gilt es klar und transparent zu regeln, wer zur Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland einwandern darf und wer nicht." Der Grundsatz der Trennung zwischen Asyl und Erwerbsmigration werde beibehalten. Der Begriff "Spurwechsel" – als Wechsel vom Asyl- ins Einwanderungsrecht – taucht im Entwurf nicht auf. Geflüchteten mit einem abgelehnten Asylantrag soll unter bestimmten Bedingungen aber ein begrenztes Bleiberecht von zwei Jahren eingeräumt werden.

Fachkräfte aus Drittstaaten sollen leichter in Deutschland arbeiten dürfen

Im Einzelnen sollen nach dem vorliegenden Referentenentwurf beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen. Sie sollen dann in Deutschland arbeiten können, wenn sie einen Arbeitsplatz vorweisen. Die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe fällt damit weg. Auch die so genannte Vorrangprüfung fällt "im Grundsatz" weg. Bis auf weiteres soll nicht mehr nachgeprüft werden, ob ein Deutscher oder EU-Ausländer für den betreffenden Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sollten sie in bestimmten Regionen aber verdrängt werden, sollte die Vorrangregelung dort wieder eingeführt werden können.

Aufenthalt zur Nachqualifizierung ebenfalls möglich

Selbst wer keinen formalen Berufsabschluss hat, dafür aber ausreichend Berufserfahrung und Deutschkenntnisse sowie ein konkretes Arbeitsplatzangebot mitbringt, soll nach Deutschland kommen können. Dies gilt aber nur dann, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Betroffenen innerhalb von maximal zwei Jahren entsprechend zu qualifizieren. Der Aufenthalt ist deshalb zuerst einmal auf maximal 24 Monate befristet.

Befristete Einreise für Jobsuche möglich

Wie Akademiker sollen künftig auch beruflich Qualifizierte für ein halbes Jahr zur Jobsuche nach Deutschland einreisen dürfen. Erlaubt werden soll dies aber nur denjenigen, die ausreichend gut deutsch sprechen und für ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit selbst aufkommen. Gelingt ihnen die Jobsuche nicht, müssen sie nach einem halben Jahr ausreisen. Um möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, soll diese Regelung vorerst nur fünf Jahre gelten.

Für Ausbildungsplatzsuche ebenfalls befristete Einreise möglich

Auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes sollen junge Ausländer bis zum 21. Lebensjahr für ein halbes Jahr nach Deutschland einreisen dürfen. Voraussetzung dafür sind ein entsprechender Schulabschluss und ausreichend Deutschkenntnisse. Außerdem muss ihr Lebensunterhalt in Deutschland gesichert sein. Wer seine Ausbildung dann erfolgreich abgeschlossen hat, soll bis zu zwölf Monate nach einer Anschlussbeschäftigung suchen können.

Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung für Geflüchtete

Für nicht anerkannte Flüchtlinge soll es eine so genannte Ausbildungsduldung für die Zeit der Ausbildung und weitere zwei Jahre geben. Dies soll auch schon für eine vorgeschaltete Helferausbildung gelten. Daneben ist eine zweijährige Beschäftigungsduldung für ausreisepflichtige Ausländer vorgesehen, wenn sie seit  mindestens 18 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 35 Stunden pro Woche nachgehen und auch mindestens ein Jahr lang ihren Lebensunterhalt selbst bestritten haben.