Handwerksnovelle Abschaffung der Meisterpflicht: So hat sich das Handwerk verändert

Wie hat sich die Zahl der Handwerksbetriebe seit der Abschaffung der Meisterpflicht 2004 verändert? Und wie sind diese strukturiert? Gibt es mehr Soloselbstständige? Die Grünen haben im Bundestag eine Anfrage zu den Auswirkungen der Novellierung der Handwerksordnung gestellt. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick.

Parkettleger gehören seit 2004 zu den zulassungsfreien Gewerken der Anlage B1. - © didesign - stock.adobe.com

Wie haben sich die wirtschaftlichen Kennzahlen in den einzelnen Handwerkszweigen seit der Novellierung der Handwerksordnung entwickelt? Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion gibt nun detaillierte Informationen dazu. Betrachtet wurden vor allem die Bereiche Ausbildung, Löhne, Einkommen sowie soziale Absicherung. Anlass für die Kleine Anfrage sind die Pläne der Bundesregierung die Meisterpflicht in zulassungsfreien Gewerken wieder einzuführen.

Mehr und kleinere Betriebe in Anlage B1

Die Auswertung zeigt, dass sich die Unternehmensstrukturen der Gewerke der Anlage A under Anlage B1 stark verändert haben. Es zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen jenen Gewerken in denen ein Meisterbrief für eine Betriebsgründung erforderlich ist und den Gewerken der Anlage B1, für die es seit 2004 keine Meisterpflicht mehr gibt. Die Zahl der zulassungsbeschränkten Betriebe ist im Zeitraum von 2003 bis 2016 um rund 8.500 gesunken. Umgekehrt sind rund 160.000 Betriebe in den zulassungsfreien Gewerken hinzugekommen. In den meisterpflichtigen Gewerken ist die Zahl der größeren Unternehmen gewerkeübergreifend gewachsen – mit Ausnahme der Friseure. Bei Parkettlgern, Fliesenlegern oder Raumaustattern ist ein deutlicher Trend in Richtung Kleinstunternehmen zu erkennen. Auch hier für alle Gewerke der Anlage B1 – mit Ausnahme der Gebäudereiniger.

Mehr Soloselbstständige in Anlage B1

Insbesondere der Anteil der Soloselbstständigen ist nach Angaben der Bundesregierung in den B1-Handwerken deutlich stärker gestiegen und liege über dem der Gesamtwirtschaft. 1995 waren rund 24 Prozent der Betriebe in Anlage B1 Soloselbstständige, 2015 waren es rund 64 Prozent. Bei den Fliesenlegern ist beispielsweise die Zahl der Soloselbstständigen von rund 1.000 auf rund 28.700 gestiegen. Bei den Fotografen von fast 1.000 auf rund 13.900.

Mehr Fluktuation in Anlage B1-Gewerken

Insgesamt zeigt die Auswertung, dass die Novellierung der Handwerksordnung die Zahl der Unternehmen sowie die Markteintritte und -austritte in den deregulierten Handwerksbereichen erhöht hat. Von 2000 bis 2009 haben sich die Eintragungen- und Austragungen in den zulassungspflichtigen A-Handwerken kaum verändert. Hingegen sind die Eintragungen sowie die Austragungen in den deregulierten B1-Handwerken ab 2004 um ein Mehrfaches angestiegen, wie die Bundesregierung mit Verweis auf die Betriebsdaten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks schreibt. Besonders viele Betriebe haben sich in folgenden Gewerken ein- bzw. austragen lassen: Gebäudereiniger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger und Raumausstatter. jb