Gesetze zur Arbeitssicherheit Arbeitsschutz auf der Baustelle: Vorschriften im Überblick

An jedem Arbeitsplatz gibt es Gefahren, sowohl psychischer als auch physischer Natur. Doch auf Baustellen ist die Unfallhäufigkeit laut Unfallstatistik circa doppelt so hoch, wie an allen anderen Arbeitsplätzen. Zudem haben die Unglücke meist erheblich schwerere Folgen. Das Thema Arbeitsschutz ist auf Baustellen deshalb umso wichtiger. Hier finden Sie eine Übersicht.

Arbeitsschutz auf der Baustelle ist wichtig. Daher gibt es einige hilfreiche Anleitungen und Vorschriften, damit Arbeitsunfälle vermieden werden. - © bannafarsai - stock.adobe.com

Arbeitssicherheit auf der Baustelle: Welche Gefahren bestehen?

Ständige Veränderungen der Arbeitsumgebung, hohe körperliche Belastung, unvorhersehbare Witterungseinflüsse sowie meist großer Zeit- und Termindruck sorgen dafür, dass Beschäftigte in der Bauwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Umso wichtiger ist es also, die größten Gefahrenquellen zu kennen und zu wissen, welche entsprechenden Schutzvorkehrungen getroffen werden können. Laut Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gehören zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten im Baugewerbe:

  1. Transport und Verkehr (33,2 Prozent der Unfälle)
  2. Gewinnung und Herstellung (24,1 Prozent der Unfälle)
  3. Instandhaltung (14,8 Prozent der Unfälle)
  4. Demontage (9,4 Prozent der Unfälle)
  5. Wege im Betrieb (5,9 Prozent der Unfälle)

Arbeitsschutz auf der Baustelle: Welche Regeln gibt es?

Um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten, gibt es Vorschriften, die erfüllt sein müssen. So sollten beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Baustellenverordnung (BaustellV) beachtet werden. Das Arbeitsschutzgesetz regelt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales „für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.“

Die Arbeitsstättenverordnung hingegen legt fest, „was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu beachten hat.“

Die Betriebssicherheitsverordnung beinhaltet Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen, Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen, Informationen zu Vollzugsregelungen und dem Ausschuss für Betriebssicherheit sowie zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Mit Hilfe der Baustellenverordnung soll die Sicherheit sowie der Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen verbessert werden. Zudem enthält sie Informationen über Punkte wie die Koordinierung, Beauftragung oder Pflichten von Arbeitgeber und sonstigen Personen.

Darüber hinaus hat die BAuA einige Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) veröffentlicht. Auch die RAB informieren über den aktuellen Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Sie sind eine Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen auf Baustellen. Die Einhaltung solcher Regeln ist keine Garantie für eine unfallfreie Arbeitsumgebung, doch sie helfen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der auf Baustellen Beschäftigten zu erhöhen und tragen zu einem störungsfreien Bauablauf bei. Die RAB beinhalten neben Begriffsbestimmungen zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, Empfehlungen zu Bestimmungen der Druckluftverordnung sowie Anforderungen an Inhalt und Form eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. 

Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle?

Während für die Überwachung von Baustellen, die Beratung von Betrieben, Bauherren und Architekten sowie für die Stilllegung von Baustellen mit gravierenden Arbeitsschutzmängeln die Arbeitsschutzbehörden zuständig sind, tragen nach der BaustellV auf der Baustelle selbst Architekt, Bauleiter, Bauherr, Koordinator, sowie die Unternehmer und deren Sicherheitsfachkräfte die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Primär sind Firmeninhaber für den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten zuständig und damit für die Einhaltung der Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz verantwortlich. Bei der Einrichtung seiner Arbeitsstätten, der sicherheitsgerechten Organisation der Arbeitsabläufe sowie der Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und erforderlicher Schutzausrüstungen, wird der Unternehmer von einer Sicherheitsfachkraft beraten. Als Veranlasser von Bauvorhaben trägt der Bauherr die Verantwortung für diese und ist deshalb sowohl bei der Planung eines Bauvorhabens, als auch bei der Koordinierung der Bauausführung zur Einleitung und Umsetzung der baustellenspezifischen und gewerksübergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Wenn die Bauarbeiten durch Arbeitskräfte verschiedener Betriebe ausgeführt werden, muss der Bauherr Personen bestellen, die die sichere Ausführung der Arbeiten schon ab der Planung der Ausführung koordinieren – so genannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren. Und auch Architekten und andere planende Personen müssen beim Entwurf des Bauvorhabens den §4 des Arbeitsschutzgesetzes , wie zum Beispiel die Bekämpfung von Gefahren an der Quelle oder das Erteilen von geeigneten Anweisungen für Beschäftigte, berücksichtigen.

Sicheres Arbeiten auf der Baustelle

Auch wenn die Unfallgefahr auf Baustellen nicht aufgehoben werden kann, gibt es einige Sicherheitsmaßnahmen, die dazu beitragen, diese zu minimieren. Mitarbeiter, die auf Baustellen tätig sind, sind mit Hilfe von Unterweisungen auf Gefahrenstellen oder riskante Arbeitsbereiche aufmerksam zu machen. Zudem sind vor dem Einsatz Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erläutern, Flucht- und Rettungswege aufzuzeigen und ein Notfall-Rettungskonzept zu besprechen. Unterstützung zur Unterweisung von Mitarbeitern auf Baustellen bietet beispielsweise der Foliensatz von Haufe .

Ein weiteres wichtiges Instrument zum Arbeitsschutz auf Baustellen ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese muss nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes aufgestellt werden und trägt dazu bei, Gefahren der Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen, welche Arbeitsschutzmaßnehmen notwendig sind, um die Gefährdung zu minimieren. Unterstützung bei der Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung, bieten zum Beispiel die kostenfreien Handlungshilfen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) (http://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/) oder aber auch kostenpflichtige Programme, wie beispielsweise die Software Risk-Project .

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