Bayerischer Antrag auf Rückkehr zur Meisterpflicht Etappenziel bei Rückvermeisterung: Jetzt muss der Bundesrat abstimmen

Der nächste Schritt in Sachen Meisterpflicht ist getan: Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat für den Antrag des Freistaats Bayern zur Wiedereinführung der Meisterpflicht gestimmt. Eine kritische Kurzanalyse der Monopolkommission konnte das Gremium nicht umstimmen.

2004 wurde die Meisterpflicht in 53 Berufen aufgehoben. Das Handwerk möchte sie nun in einzelnen Gewerken wieder einführen, etwa im Fliesenlegerhandwerk. Ein Antrag hierzu liegt nun beim Bundesrat. - © andrey gonchar - stock.adobe.com

In den vergangenen Tagen musste die Monopolkommission viel Kritik einstecken. Um die Qualität im Handwerk zu sichern und die Ausbildung zu stärken, sei keine Meisterpflicht erforderlich, schrieben die unabhängigen Regierungsberater in einer Kurzanalyse. Stattdessen sei im Falle einer Rückvermeisterung mit weniger Betriebsgründungen in den betreffenden Gewerken und einem zunehmenden Fachkräftemangel zu rechnen.

"Die Monopolkommission lässt bei ihrer Argumentation offensichtlich Fakten außen vor", konterte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Anders als von den Wettbewerbshütern behauptet, würde die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungs freien Gewerken gerade wieder zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und zu fairen Marktbedingungen führen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Verfassungsrechtliche Bedenken, welche die Regierungsberater in ihrem Bericht ebenfalls äußerten, seien unberechtigt, betonte Rechtsprofessor Martin Burgi. In einem juristischen Gutachten, welches er für den ZDH angefertigt hatte, kam er zu dem Ergebnis, dass es nach den Grundsätzen der bisherigen Rechtsprechung mit dem Gesetz vereinbar wäre, einzelne Handwerke in die zulassungspflichtige Anlage A der Handwerksordnung zurückzuführen. In Kürze soll dem ZDH zudem ein ökonomisches Gutachten vorgelegt werden.

Dieses wird wohl auch in die Entscheidung des Bundesrats einfließen, welcher sich demnächst mit der "Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungs freien Handwerken" beschäftigen muss. Den Antrag hierzu hatte der Freistaat Bayern bereits vergangenen September gestellt, inzwischen wurde er um zwei weitere Anträge ergänzt. Brandenburg fordert eine Revitalisierung der Tarifbindung, Schleswig-Holstein die Beachtung europäischer Regelungen.

Der Wirtschaftsausschuss hat sich nun mehrheitlich für die Annahme des Antrags ausgesprochen. Damit liegt es als nächstes am Bundesrat, im Plenum darüber abzustimmen. fre