Bessere Förderung für Meister Bund plant höhere Meister-Bafög-Sätze

Nachdem bereits für das Schüler- und Studenten-Bafög eine Erhöhung beschlossen wurde, soll nun auch das Meisterbafög novelliert werden. Die Anpassung ist noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen.

Karin Birk

Noch in dieser Legislaturperiode soll eine Erhöhung des Meister-Bafög beschlossen werden. - © Edler von Rabenstein - stock.adobe.com

Neben Studenten und Fachschülern sollen auch angehende Meister höhere Zuschüsse für ihre Weiterbildung bekommen. Wie das Bundesbildungsministerium auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung mitteilte, plant es, das Aufstiegs-Bafög "in dieser Legislaturperiode ebenfalls zu novellieren". "Dabei sollen insbesondere die finanziellen Leistungen des Aufstiegs-Bafögs noch einmal deutlich verbessert werden, damit berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf ihrem Weg noch mehr unterstützt werden." Nach dem Koalitionsvertrag stünden dazu von Seiten des Bundes 350 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Wann genau das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) novelliert werden soll, ließ das Ministerium offen.

Erhöhung des Schüler- und Studenten-Bafög bereits beschlossen

Dagegen nimmt die Anhebung des Studenten-Bafögs und des Bafögs für Fachschüler schon konkrete Formen an. So soll der Förderhöchstsatz für Studenten bis Herbst 2020 in zwei Stufen von heute 735 Euro im Monat auf 861 Euro im Monat steigen. Auch die übrigen Bafög-Sätze sollen angehoben werden. So soll der Bafög-Satz für nicht mehr bei den Eltern lebenden Berufsfachschüler bis 2020 um 81 Euro auf 585 Euro erhöht werden. Dies hat auch Auswirkungen auf den geplanten Mindestlohn für Auszubildende. Denn dieser soll an das Fachschüler-Bafög von derzeit 504 Euro gekoppelt werden und würde dann entsprechend auf 585 Euro steigen.

Auch besser Förderung der Lehrgangskosten

Mit Blick auf die geplante Novellierung des Meister-Bafögs soll die Förderung der Lehrgangskosten verbessert werden. So soll der Zuschuss von derzeit 40 Prozent erhöht werden, hieß es aus dem Ministerium. Schon jetzt werden die Lehrgangskosten zu 100 Prozent gefördert. Dabei gibt es 60 Prozent als zinsgünstiges KfW-Darlehen und 40 Prozent als Zuschuss. Daneben wird derzeit bei erfolgreicher Abschlussprüfung die mögliche Darlehenslast noch um 40?Prozent verringert. Diesen Zuschuss will das Ministerium mit der Novelle ebenfalls anheben, "um erfolgreiche berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger noch einmal deutlich zu unterstützen", hieß es weiter.

Bei der geplanten Novellierung des Meister-Bafögs handelt es sich um "bundesweite und bundeseinheitliche" Leistungsverbesserungen. Die Länder seien mit 22 Prozent an der Finanzierung beteiligt. "Daher ist es für uns entscheidend, dass die Länder ihren Finanzierungsanteil an den Leistungsverbesserungen des AFBG aufbringen", betont das Ministerium. Ausweichend äußerte sich das Ministerium auf mögliche Auswirkungen auf die bisherigen "Meisterboni" oder "Meisterprämien". "Regionale und länderspezifische Aktivitäten, die regelmäßig an den Wohnsitz im jeweiligen Land gekoppelt sind, wie die ,Meister-Boni‘ oder ,Meister-Prämien‘ der Länder, sind letztlich dem Wettbewerbsföderalismus der Länder geschuldet."