Halber Satz bei geldwertem Vorteil für Privatfahrten Dienstwagen mit E-Antrieb: Frist für Steuerprivileg soll fallen

Seit 1. Januar 2019 gilt für Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb eine Steuervergünstigung. Der zu versteuernde Anteil für private Fahrten wurde halbiert. Eigentlich sollte das Steuerprivileg 2021 enden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz will die Drei-Jahres-Frist nun aber abschaffen.

Bestseller: Der Nissan Leaf war im ersten Halbjahr 2018 das meistverkaufte E-Auto in Europa. 900 der rund 18.000 Neufahrzeuge wurden in Deutschland zugelassen. - © Nissan

Wer ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als Dienstwagen nutzt, muss seit 1. Januar 2019 für die privaten Fahrten weniger Steuern bezahlen als diejenigen ohne E-Antrieb. Es gilt ein halbierter Satz von 0,5 Prozent des Listenpreises und nicht die ansonsten angewendete 1-Prozent-Regel.

Um die Nachfrage nach Elektroautos weiter anzukurbeln, hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz nun angekündigt, dass er Elektroautos als Dienstwagen deutlich länger steuerlich fördern will, als bisher geplant. War eigentlich eine Frist von drei Jahren – bis Ende 2021 – für das Steuerprivileg vorgesehen, so kündigte Scholz nun an, dass er sogar auf eine Ausweitung über das ganze nächste Jahrzehnt nachdenkt. "Die Hälfte aller Autos wird in Deutschland als Dienstwagen verkauft", sagte der SPD-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Er habe sich deshalb entschlossen, dass die steuerliche Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen nicht 2021 enden sollte.

Doch er machte auch Einschränkungen: So sollen Plug-in-Hybride künftig nur noch gefördert werden, wenn sie elektrisch eine längere Strecke fahren können als heute, zum Beispiel 80 Kilometer. Scholz erwägt dem Bericht zufolge auch eine Ausweitung auf Lieferwagen mit Elektroantrieb, die innerstädtisch unterwegs sind.

Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos soll entstehen

Mit der Steueränderung für E-Dienstwagen erhofft sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unter anderem eine Stärkung des Gebrauchtwagenmarktes für Elektro- und Hybridfahrzeuge. "E-Fahrzeuge werden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter", sagte Scheuer als Ankündigung des neuen Steuerprivilegs. Auf diesen Effekt hofft auch der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA). Weil Dienstwagen eine höhere Jahreslaufleistung haben als die Fahrzeuge von privaten Nutzern, werden sie früher ausgetauscht, so dass auf dem Gebrauchtwagenmarkt schnell ein attraktives Angebot entsteht.

Firmenwagen haben bei den Neuzulassungen von E-Autos laut VDA einen Anteil von 44 Prozent. Bezogen auf alle Pkw-Neuzulassungen liegen die Firmenwagen dagegen nur bei 32 Prozent. Mehr als 57 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Firmenwagen kommen zudem aus den unteren Segmenten bis zur Mittelklasse. Jeder vierte Firmenwagen zählt zur Kompaktklasse (Golfklasse).

Bislang ist die Nachfrage nach Elektroautos in Deutschland insgesamt aber immer noch gering. Hauptgrund sind der vergleichsweise hohe Preis der Fahrzeuge sowie eine unzureichende Lade-Infrastruktur. Auch aus Klimaschutzgründen soll die Elektromobilität aber ausgebaut werden. Dafür geschaffen hat die Bundesregierung unter anderem auch die Kaufprämie für Elektroautos, den sogenannten Umweltbonus . Da dieser bislang noch nicht dazu geführt hat, dass mehr E-Autos verkauft werden, endet auch diese Förderung nicht wie geplant im Juni dieses Jahres, sondern wird verlängert. dhz/dpa