Jetzt mit Einkommensprüfung Grundrente: Das ist ab 2021 geplant

Sie steht im Koalitionsvertrag und soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten: die Grundrente für Geringverdiener. Das Kabinett hat jetzt den Gesetzesentwurf beschlossen. Jetzt muss er noch durch das parlamentarische Verfahren. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Karin Birk

Von der Grundrente sollen rund 1,3 Millionen langjährig rentenversicherte Senioren profitieren, darunter vor allem Frauen. - © Sir_Oliver - stock.adobe.com

Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Grundrente verabschiedet. Sie soll für Bestands- und Neurentner ab dem 1. Januar 2021 gelten. Profitieren sollen so rund 1,3 Millionen langjährig rentenversicherte Senioren, darunter vor allem Frauen. Bis 2030 steigt die Zahl der Begünstigten dem Entwurf zufolge auf rund 1,5 Millionen.

Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass bald alle Rentnerinnen und Rentner den vollen Zuschlag auf ihre selbst erarbeiteten Ansprüche bekommen, wenn sie aufgrund von Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege 35 Jahre an Versicherungszeiten nachweisen können. Einen verminderten Zuschlag sollen alle bekommen, die mindestens 33 Jahre vorweisen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hat. Ein Anspruch auf die Grundrente soll aber nur dann bestehen, "wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren", heißt im Gesetzesentwurf. Minijobber hätten damit keinen Anspruch auf Grundrente.

Gelten soll die Grundrente für Bestands- und Neurentner ab dem 1. Januar 2021, heißt es weiter. Profitieren sollen so rund 1,3 Millionen langjährig rentenversicherte Senioren, darunter vor allem Frauen. Bis 2030 steigt die Zahl der Begünstigten dem Entwurf zufolge auf rund 1,5 Millionen.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Grundlage für die Berechnung des Rentenaufschlages sind die individuellen Rentenansprüche, also die so genannten Entgeltpunkte. Diese Punkte werden bei Grundrentenbeziehern zunächst einmal verdoppelt, allerdings nur von mindestens 30 Prozent bis höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Danach wird der Zuschlag wieder um 12,5 Prozent gekürzt.

Beispiel: Wer ein Jahr lang genau so viel verdient hat, wie der Durchschnittsverdiener erhält derzeit im Westen einen Anspruch von 33,05 Euro pro Jahr und im Osten von 31,89 Euro (weil die Rentenbeiträge im Westen höher sind als im Osten). Wer etwa im Westen 40 Jahre zu 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes gearbeitet hat, erhält so aktuell eine Rente von 528,80 Euro. Durch die Grundrente werden die erworbenen Entgeltpunkte für 35 Jahre lang verdoppelt. Das entspricht einem Wert von 462 Euro, wovon allerdings noch 12,5 Prozent oder 57,75 Euro abgezogen werden. Herauskommen rund 404 Euro. Die Grundrente liegt damit bei 933,66 Euro.

Wie funktioniert die Einkommensprüfung?

Grundrente sollen allerdings nur diejenigen bekommen, die sie wirklich brauchen. Deshalb soll es künftig zwar keine Vermögensprüfung, wohl aber eine Einkommensprüfung geben. Nur wer als alleinstehender Rentner im Monat nicht mehr als 1.250 Euro zu versteuerndes Einkommen und als Paar nicht mehr als 1.950 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, soll den kompletten Rentenzuschlag bekommen. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Zuvor wollte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) nur 40 Prozent anrechnen. Hier ist er der CDU entgegengekommen. Was über 1.600 Euro bei Alleinstehenden und 2.300 Euro bei Paaren liegt, wird zu 100 Prozent angerechnet. Zugrunde gelegt wird dabei das zu versteuernde Einkommen - etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge - unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.

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Was kostet die Grundrente?

Mit Blick auf die Kosten heißt es im überarbeiteten Gesetzesentwurf: "Die Kosten der Grundrente einschließlich der darauf von der Rentenversicherung zu leistenden Beiträge an die Krankenversicherung betragen im Einführungsjahr 2021 rund 1,3 Milliarden Euro und steigen unter Berücksichtigung künftiger Rentenanpassungen bis zum Jahr 2025 auf rund 1,6 Milliarden Euro.

Und wer soll sie bezahlen?

Bezahlt werden soll die Grundrente voll aus Steuermitteln. "Die Kosten der Grundrente von rund 1,3 Milliarden Euro im Einführungsjahr 2021 werden vollständig durch eine Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung bezahlt, damit es nicht zu einer Belastung der Betragszahlerinnen und Beitragszahler in der Rentenversicherung kommt", heißt es weiter. Der Zuschuss werde deshalb ab 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht. Schon jetzt fließen rund 100 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in die Rente. Ursprünglich wollte die SPD den Bundeszuschuss zur Grundrente vor allem mit der geplanten Finanztransaktionssteuer finanzieren. 400 Millionen Euro wollte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) durch Umschichtungen in seinem Etat beisteuern. Noch ist Finanzminister Olaf Scholz mit der Einführung der Finanztransaktionssteuer aber nicht weiter gekommen.

Was ändert sich noch?

Darüber hinaus werden Freibeträge beim Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und in der Sozialhilfe eingeführt. Sie sollen für all diejenigen gelten, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können. So sollen alle, die trotz Grundrente weiterhin soziale Leistungen beziehen müssen, besser gestellt werden.

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Wie realistisch ist der Starttermin?

Die Grundrente steht und fällt mit der Einkommensprüfung. Diese soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen. Rentenbezieher sollen so nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden. Heftige Kritik kam allerdings von der Rentenversicherung selbst. Sie spricht von einer außerordentlich hohen Belastung und Verwaltungskosten in dreistelliger Millionenhöhe. Die Koalition ist trotz großer Bedenken der Fachleute entschlossen, am Starttermin 2021 festzuhalten.

Weshalb wird die Grundrente noch kritisiert?

Der Zentralverband des deutschen Handwerks lehnt sie mit Nachdruck ab. "Auch der nun vom Bundeskabinett verabschiedete überarbeitete Grundrentenkompromiss ist kritisch zu sehen", sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Um den Kreis der Anspruchsberechtigten etwas einzuschränken sei zwar noch an einigen kleinen Stellschrauben – wie etwa der Einkommensanrechnung  – gedreht worden. Auf eine Bedürftigkeitsprüfung werde allerdings weiter verzichtet. Das schaffe neue Ungerechtigkeiten: So würde jeder Beitrags-Euro eines Versicherten, der keine Grundrente beanspruchen kann, künftig zu deutlich geringeren Rentenansprüchen führen als der Beitrags-Euro eines Versicherten, der die Grundrente bekommt.

Weiter ungeklärt bleibe auch die Finanzierung der Grundrente. Zwar sollen die Beitragszahler nicht zusätzlich belastet, sondern der Steuerzuschuss für die Rente entsprechend erhöht werden. Ein detailliertes Finanzierungskonzept dafür liegt bisher jedoch nicht vor. Sein Fazit: "Insgesamt trägt die Grundrente in dieser Form sicher nicht zu einem nachhaltigen und gerechten Rentensystem bei."