Meister im Handwerk Bundesrat stärkt Initiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht

Wird es bald wieder einen Meisterbrief für Fliesenleger, Raumausstatter oder Uhrmacher geben? Wie ein konkreter Gesetzentwurf dazu aussehen soll, ist noch unklar. Doch der Bundesrat hat in seiner aktuellen Sitzung dem Antrag zur Wiedereinführung der Meisterpflicht zugestimmt. Wie es nun weiter geht.

Gibt es bald wieder einen Meisterbrief für Uhrmacher? Der Bundesrat hat einem entsprechenden Antrag nun zugestimmt. - © rudenkois - stock.adobe.com

Die Bundesländer haben in der Bundesratssitzung am 15. Februar über einen Antrag zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungsfreien Gewerken abgestimmt. Den Antrag hatte Bayern im September 2018 gestellt. In den vergangenen Monaten wurden Gutachten dazu in Auftrag geggeben und veröffentlicht. Nach einigen Beratungen wurde der Antrag nun angenommen.

Gerade im Handwerk bestehe ein zunehmender Fachkräftebedarf, betonen die Länder. Der Meisterbrief sei ein entscheidender Anreiz, ein Handwerk zu erlernen. Er stärke die Qualität und Leistungsfähigkeit von Handwerksbetrieben, hieß es in der Begründung. Nun ist die Bundesregierung am Zug, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Verbände fordern: Bundesregierung soll zügig handeln

"Dies ist eine sehr gute Entscheidung des Bundesrates. Er setzt damit ein klares Signal zur Sicherung und zum Ausbau des Qualifizierungssystems im Handwerk", sagte Holger Schwannecke, Generalssekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Das Meisterbrieferfordernis ist Garant für effektiven Verbraucherschutz, erfolgreiches Unternehmertum und nachhaltige Fachkräftesicherung."

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) reagierte ebenfalls erfreut über das Ergebnis. "Diese Entscheidung begrüßen wir sehr, sehen wir doch insbesondere im Fliesenlegerhandwerk, zu welchen Verwerfungen die Abschaffung der Meisterpflicht 2004 geführt hat", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Beide Verbände forderten die Bundesregierung auf, möglichst schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Auch der Bayerische Handwerkstag (BHT) begrüßte den Beschluss des Bundesrats. "Die Entscheidung des Bundesrats ist absolut richtig", sagte BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl. "Mit der Wiedereinführung würde der Verbraucherschutz gestärkt, die Ausbildungsleistung gesichert und das Unternehmertum im Handwerk unterstützt.“ Mit der Entschließung des Bundesrats ergehe ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Unterstützung der Politik

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sprach sich im Bundesrat für eine Korrektur von Fehlentwicklungen aus. Die Novellierung der Handwerksordnung 2004 sei "nicht zuende gedacht" gewesen und erweise sich heute als "Bumerang". Für Deutschland sei ein mittelständisch geprägtes Unternehmertum wichtig, dafür sei der Meisterbrief ein " unverzichtbares Qualitätsmerkmal". Eine Ausdehnung der Meisterpflicht bezeichnete Aiwanger als "richtigen Weg, um wieder mehr Berufsnachwuchs zu finden": "Es tut der Wirtschaft gut, es tut der Ausbildung gut, es tut unserem Land gut, wenn wir den bewährten Meister wieder stärken."

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß (CDU), sagte im Bundesrat, der Meister gewährleiste Qualität und Verbraucherschutz und sei eine gewachsene Institution, "die es zu bewahren und zu schützen gilt". Bareiß: "Die Bundesregierung wird die Interessen des Handwerks und der Verbraucher wahren."

Hintergrund

In den vergangenen Wochen wurden einige Gutachten zum Thema veröffentlicht, die die Vor- und Nachteile der Initiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht betonten. So meldeten zum Beispiel die Regierungsberater der Monopolkommission verfassungsrechtliche Bedenken. Rechtsprofessor Martin Burgi erläuterte hingegen in einem juristischen Gutachten, dass es nach den Grundsätzen der bisherigen Rechtsprechung mit dem Gesetz vereinbar wäre, einzelne Handwerke in die zulassungspflichtige Anlage A der Handwerksordnung zurückzuführen.

Vor 15 Jahren wandelte die Handwerksrechtsnovelle 53 zuvor zulassungspflichtige in zulassungsfreie Handwerke um. Seitdem brauchen zum Beispiel Fliesenleger oder Uhrmacher für die Gründung eines Handwerksbetriebs keine Meisterprüfung mehr. Die Ausbildungszahlen in diesen Handwerksberufen sind rückläufig. dhz