Leichte Nutzfahrzeuge Höhere Kfz-Steuer auf Transporter: Wann sich Einspruch lohnt

Der Bund der Steuerzahler warnt, dass derzeit tausende Halter von leichten Nutzfahrzeugen einen zu hohen Kfz-Steuerbescheid zugestellt bekommen. Grund hierfür sei ein fehlerhafter Datenabgleich. Wann betroffene Fahrzeughalter Einspruch einlegen sollten und welche weiteren Möglichkeiten sie haben.

Ist die die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche, gilt der günstigere Lkw-Steuersatz. - © Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

Der Zoll verschickt derzeit zahlreiche geänderte Kfz-Steuerbescheide, in denen leichte Nutzfahrzeuge erstmals als Pkw besteuert werden. Für Fahrzeughalter bedeutet dies jährliche Zusatzlasten von teils mehreren hundert Euro pro Fahrzeug. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt davor, dass die Neueinstufungen teils auf fehlerhaften Daten beruhen und rät gegebenenfalls zum Einspruch. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass mehrere tausend Fahrzeughalter betroffen sind.

Fehlerhafter Kfz-Steuerbescheid: Wer Einspruch einlegen sollte

Gerade im Handwerk sind leichte Nutzfahrzeuge sehr verbreitet, Betriebe sollten ihren Kfz-Steuerbescheid daher genau prüfen. Entscheidend für die Einstufung als Pkw ist, ob das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung dient oder als Nutzfahrzeug eingesetzt wird. Hierbei kommt es insbesondere auf das Verhältnis von Ladefläche zum restlichen Fahrzeug an. Nach § 2 Abs. 2a KraftStG in der Fassung zum 1. Juli 2010 darf die für die Personenbeförderung bestimmte Bodenfläche nicht größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs sein.

Ist dies nicht der Fall, sollte der Fahrzeughalter innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. "Dem Einspruch sollten direkt Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche", rät der Bund der Steuerzahler. Das Fahrzeug wird dann in der Regel gewichtsbezogen besteuert. Erkennt der Zoll das Bildmaterial nicht als Nachweis an, kann das Fahrzeug alternativ der Zollverwaltung zur Fahrzeugvermessung vorgeführt werden.

Fahrzeugpapiere können kostenpflichtig abgeändert werden

Auch durch Änderung der Fahrzeugpapiere können betroffene Fahrzeughalter eine höhere Pkw-Steuer abwenden. Das Steuerrecht sieht vor, dass nur solche Nutzfahrzeuge als Pkw eingestuft werden dürfen, die neben dem Fahrersitz über drei bis acht Sitzplätze verfügen. Die Zollbehörden stellen dabei zunächst auf die von der Zulassungsbehörde bescheinigte maximal mögliche Sitzplatzanzahl bei dem jeweiligen Fahrzeugmodell ab, nicht jedoch auf die tatsächlich vorhandenen Sitzplätze.

Verfügt ein Fahrzeug also tatsächlich über weniger als vier Sitzplätze, so kann die in der Zulassung eingetragene höhere Sitzplatzanzahl durch die Zulassungsstelle kostenpflichtig geändert werden. Die neuen Daten werden automatisch an die Hauptzollämter übermittelt, woraufhin diese einen geänderten Kfz-Steuerbescheid erlassen. Ein Problem tritt auf, wenn in dem Fahrzeug Befestigungsmöglichkeiten für weitere Sitze vorhanden sind. Fahrzeughalter müssten diese, etwa durch Verschweißen, dauerhaft unbrauchbar machen und dies durch ein entsprechendes (TÜV-)Gutachten bei der Zulassungsbehörde belegen. Erst dann können die tatsächliche Sitzplatzanzahl und der Kfz-Steuerbescheid angepasst werden.

Ein Einspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid ist bei Änderung der Fahrzeugpapiere nur dann erforderlich, wenn hinsichtlich des Steuermehrbetrags Aussetzung der Vollziehung beantragt werden soll. In diesem Fall sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden. Falls die Einspruchsfrist versäumt wurde, kann der Kfz-Steuerbescheid jederzeit nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 KraftStG geändert werden, sofern nicht Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Geänderte Kfz-Steuerbescheide: Das steckt dahinter

Warum der Zoll die geänderten Bescheide verschickt, hängt mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012 zusammen. Deren Ziel war es, die steuerliche Begünstigung von Pick-ups einzuschränken. Seither ist es möglich, dass als Lkw zugelassene Fahrzeuge mit dem höheren Pkw-Satz besteuert werden. Bislang haben die zuständigen Behörden dies nicht konsequent umgesetzt. Seit Ende 2018 ist der Zoll nun dazu übergegangen, die Angaben der Straßenverkehrsbehörden automationsgestützt abzugleichen. Da keine ergänzende manuelle Prüfung der Daten stattfindet, kommt es in einigen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als Lkw fälschlicherweise eine Einstufung als Pkw erfolgt. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass mehrere tausend Fahrzeughalter betroffen sind, insbesondere Halter von Nutzfahrzeugen mit Doppelkabine. Da die Änderungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind, muss nach Angaben des Zolls auch in den kommenden Monaten weiterhin mit Post gerechnet werden.

Bund der Steuerzahler kritisiert unzureichende Information

Kritisch sieht der Bund der Steuerzahler die mangelhafte Kommunikation der Behörde. Betroffene würden über die Berichtigungsmöglichkeiten im Steuerbescheid nicht ausreichend informiert. "In den geänderten Kfz-Steuerbescheiden wird nur knapp auf die Rechtsgrundlage und die Einspruchsmöglichkeit hingewiesen", schreibt der Verein. Eine ausführliche Erläuterung, in welchen Fällen die günstigere Besteuerung weiterhin in Betracht kommt, erfolge erst im Einspruchsverfahren – soweit der Betroffene diesen überhaupt einlegt. "Das ist nicht der Bürgerservice, den die Politik verspricht", kritisiert der Bund der Steuerzahler. fre