Ausbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) will für berufliche Abschlüsse drei zusätzliche Bezeichnungen einführen. Das Handwerk sieht das kritisch, aber es gibt auch Befürworter der Reformpläne.
Anja Karliczek (CDU) will mehr Anreize für die berufliche Bildung schaffen und die Novelle des Berufsbildungsgesetztes mit einer Mindestausbildungsvergütung für Azubis ins Kabinett bringen. Außerdem plant sie, für berufliche Abschlüsse die Bezeichnungen "Berufsspezialist" , "Berufsbachelor" und "Berufsmaster" einzuführen. Dadurch sollen in der höheren Berufsbildung eine internationale Vergleichbarkeit und Weiterbildungsperspektiven aufgezeigt werden. Die Pläne sollen bis 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Neue Bezeichnungen sollen nur Ergänzungen sein
Für den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist es wünschenswert, dass die neuen Bezeichnungen eine Vergleichbarkeit mit akademischen Titeln ermöglichen. Dafür müssen diese laut ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer aber besser zu greifen seien. So soll der Meister als "Bachelor Professional", der Betriebswirt als "Master Professional" und der Geselle als "Professional Expert" bezeichnet werden. Ebenso sollen sie die herkömmlichen Abschlussbezeichnungen auf den Zeugnissen nur ergänzen und nicht ersetzten. Darauf habe man sich mit der Ministerin auch geeinigt, wie er der Augsburger Allgemeinen mitteilte.
Kritik vom Bundesverband der Freien Berufe
Aber nicht nur der ZDH kritisiert die Reformpläne der Bundesausbildungsministerin. So hat der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) laut einem Bericht der "Bild am Sonntag" einen Brandbrief an die Ministerin geschrieben. Der Zeitung gegenüber sagte BFB-Präsident Wolfgang Ewer: "Gerade durch die Begriffe ´Berufsbachelor´ und ´Berufsmaster´ droht eine große Verwechslungsgefahr mit den Studienabschlüssen des Bachelor-Master-Systems."
MIT befürwortet Reformpläne
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) befürwortet dagegen die Reformpläne von Ministerin Karliczek. Die MIT will die höhere Berufsbildung im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung verankern und begrifflich stärken. Deshalb sollen die drei Fortbildungsstufen "Geselle/Geprüfter Berufsspezialist", "Meister/Berufsbachelor" (DQR-Stufe 6) und "Meister/Berufsmaster" (DQR-Stufe 7) eingeführt werden.
"Der Fokus der Bundespolitik lag in den vergangenen Jahren zu stark auf der akademischen Bildung. Wir müssen die Attraktivität beruflicher Abschlüsse erhöhen und deren Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen erreichen", sagt MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. sar