Die besten Steuertipps für Handwerksunternehmer 15 Tipps für die Gewinnermittlung

Eigentlich haben Sie mit der Abgabe der Gewinnermittlung 2018 ans Finanzamt ohne Steuerberater bis Ende Juli Zeit. Doch um zu wissen, ob für 2018 Steuernachzahlungen drohen, ob Ihre Vorauszahlungen 2019 anzupassen sind und um einen Bankkredit zu bekommen, kann es sinnvoll sein, das Thema Gewinnermittlung 2019 schon heute zur Chefsache zu machen.

Bernhard Köstler

Wenn der Chef oder die Chefin Geburtstag feiert und nur die Belegschaft mit­feiert, können die Kosten als steuersparende Betriebsausgaben geltend gemacht ­werden. - © Halfpoint – stock.adobe.com

1. Geschenke absetzen

Haben Sie zu Weihnachten oder zum Geburtstag von Ihren Lieben Geschenke erhalten, die Sie ausschließlich für Ihren Handwerksbetrieb verwenden (Aktentasche, Smartphone, Tablet, Laptop), können Sie diese Gegenstände in Ihr betriebliches Anlagevermögen einlegen und gewinnmindernd abschreiben. Sie müssen nur nach Nachweisen suchen, wie teuer die Gegenstände im Zeitpunkt der Einlage waren.

2. Kosten für Geburtstagsfeier

Haben Sie 2018 Mitarbeiter Ihres Betriebs sowie Kunden und Geschäftspartner zu Ihrer Geburtstagsfeier eingeladen, können Sie diese Kosten vielleicht als steuersparende Betriebsausgaben geltend machen. Das klappt aber nur problemlos, wenn Sie folgende Voraussetzungen eingehalten haben: Es dürfen keine Familienmitglieder, Freunde und Bekannte mitgefeiert haben, die Kosten waren eher niedrig und Sie können dem Finanzamt nachweisen, dass es eine zweite private Feier gab.

3. Sofortabzug für GWG

Seit 2018 gelten für den Sofortabzug geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) günstigere Höchstbeträge. Für bewegliche, selbstständig nutzungsfähige Gegenstände des Anlagevermögens kommt der Sofort­abzug der Ausgaben in Betracht, wenn deren Nettoanschaffungskosten nicht über 800 Euro liegen (bis Ende 2017: 410 Euro). Ein 2018 gekaufter Bürostuhl für 799 Euro muss also nicht auf 13 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Der Kaufpreis für dieses GWG kann 2018 in voller Höhe als Betriebsausgabe verbucht werden. Selbstständig nutzungsfähig bedeutet: GWG müssen ohne weitere Geräte genutzt werden können.

4. Personengesellschaft: Sonderfall

Betreiben Sie Ihren Betrieb als Personengesellschaft, 2018 ist ein Mitunternehmer ausgeschieden und ein neuer Gesellschafter hinzugekommen, kann es bei der Gewinnzuteilung Probleme geben. Denn das Finanzamt teilt jedem Gesellschafter zeitanteilig seinen Gewinn oder Verlust zu, selbst wenn das im Gesellschaftervertrag anders geregelt ist. Wurde vertraglich geregelt, dass der komplette Gewinn 2018 dem Neugesellschafter steuerlich zuzurechnen ist, haben Sie gute Chancen, das durchzusetzen. Denn der Bundesfinanzhof erkennt diese Komplettzuordnung an, wenn es vorab eine solche Vereinbarung gab, wenn diese im Gesellschaftervertrag zu finden war und wenn alle Gesellschafter der Personengesellschaft zugestimmt haben (BFH, Az.: IX R 35/17).

5. GWG "kreieren"

Erfüllen Sie 2018 die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), können Sie für geplante Investitionen ins Anlagevermögen die Voraussetzungen für den GWG-Sofortabzug schaffen. Das funktioniert so: Planen Sie in den Jahren 2019 bis 2021 den Kauf von beweglichen Anlagegegenständen im Preissegment bis netto 1.333 Euro, sollten Sie 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten bereits 2018 als Betriebsausgabe abziehen (sogenannter Investitionsabzugsbetrag ). Investieren Sie dann in den nächsten drei Jahren, mindern Sie die Anschaffungskosten um den Investitionsabzugsbetrag und profitieren vom Sofortabzug für GWG.

Beispiel: 2021 ist der Kauf eines Schreibtisches mit einem Nettopreis von 1.200 Euro geplant. Sie ziehen dafür im Jahr 2018 einen Investitionsabzugsbetrag von 480 Euro ab. Beim Kauf im Jahr 2021 reduzieren Sie die Anschaffungskosten um den Investitionsabzugsbetrag. Da der Restkaufpreis nur noch 720 Euro beträgt, profitieren Sie in Punkto Betriebsausgaben vom Sofortabzug für GWG.

6. Sonderfall Leistungsabschreibung

Mussten Sie wegen eines Auftrags eine Maschine oder ein Nutzfahrzeug kaufen und nutzen diesen Gegenstand völlig unterschiedlich in den ersten Jahren, kann es sinnvoll sein, die Abschreibung nach Leistungseinheiten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG zu wählen. Insbesondere für den Fall, dass der Gegenstand im ersten und zweiten Jahr übermäßig beansprucht wird, winkt im Vergleich zur linearen Abschreibung ein deutlich höherer Betriebsausgabenabzug. Zur Ermittlung der Abschreibung kalkulieren Sie die Laufzeit im Erstjahr, teilen diese durch die kalkulierte und Gesamtlaufzeit des Gegenstands und multiplizieren das Ergebnis mit 100 Prozent. Das Ergebnis ist der Prozentsatz der Abschreibung.

7. Aktive Abgrenzungen

Mussten Sie 2018 Zahlungen für Ausgaben leisten, die wirtschaftlich ins Jahr 2019 gehören, erwartet das Finanzamt bei Bilanzierung, dass Sie diese Zahlungen aktiv abgrenzen. Das bedeutet: Der Teil der Zahlung, der auf 2019 entfällt, wirkt sich erst im Jahr 2019 als Betriebsausgabe gewinnmindernd aus. Hier winkt eine Erleichterung. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat klargestellt, dass kein aktiver Rechnungsab­grenzungsposten in der Bilanz 2018 ausgewiesen werden muss, wenn die Ausgaben 2019 nicht mehr als 800 Euro betragen (FG Baden-Württemberg, Az.: 5 K 548/17).

Konkret: Zahlung der Kfz-Versicherung 2018 für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 in Höhe von 1.500 Euro. Normalerweise müsste in 2018 ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 750 Euro gebildet werden (= Verschiebung von 750 Euro Betriebsausgaben ins Jahr 2019). Doch da die abzugrenzenden Ausgaben nicht über 800 Euro liegen, kann auf die Bilanzierung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens verzichtet werden.

8. Kostendeckelung vermeiden

Waren die Kosten für Ihren Firmenwagen 2018 sehr niedrig und Sie ermitteln den zu versteuernden Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung, kann es passieren, dass die Kostendeckelung greift. Dabei wird der Privatanteil auf die tatsächlichen Pkw-Kosten gedeckelt. Das bedeutet konkret: Es hat sich kein Cent der Pkw-Kosten steuersparend ausgewirkt. Ausnahme: Sie könnten dem Finanzamt in diesem Fall mitteilen, dass Sie den Pkw zu mehr als 50 Prozent privat genutzt haben. Das hat folgende Konsequenzen: Die 1-Prozent-Regelung darf nicht mehr angewandt werden. Die Privatnutzung ist zu schätzen, meist mit 70 Prozent. Der Clou dabei: Die Kostendeckelung greift nicht mehr und es wirken sich wenigstens 30 Prozent der Pkw-Kosten gewinnmindernd und somit steuersparend aus.

9. Geschenke I

Geschenke dürfen nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Kosten je Jahr und Empfänger nicht mehr als 35 Euro netto betragen haben. Ausnahme: Kann der Beschenkte das Präsent nur beruflich nutzen, können auch höhere Ausgaben vom Gewinn abgezogen werden.

10. Geschenke II

Um zu verhindern, dass der Beschenkte in Höhe des Geschenkwerts eine Einnahme versteuern muss, können Sie eine Pauschalsteuer nach § 37b EStG ans Finanzamt abführen (in Lohnsteueranmeldung). Sind die Geschenkaufwendungen als Betriebsausgabe abziehbar, gilt das auch für die Pauschalsteuer.

11. Geschenke III und Bewirtung

Achten Sie darauf, dass Geschenkaufwendungen und Bewirtungsaufwendungen jeweils getrennt von den übrigen Betriebsausgaben verbucht beziehunhsweise aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 7 EStG). Nur in diesem Fall winkt ein Betriebsausgabenabzug.

12. Umsatzsteuer

Bei Ermittlung des Gewinns nach der Einnahmen-Überschussrechnung dürfen Sie die zum 10. Januar 2019 ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung 2018 noch als Betriebsausgaben 2018 abziehen. Das gilt selbst bei Abbuchung des Finanzamt weit nach dem 10. Januar 2019, wenn das Konto am 10. Januar 2019 eine ausreichende Deckung aufgewiesen hat.

13. Stundenzettel

Haben Sie Ihren Ehegatten im Betrieb angestellt, ist das Finanzamt besonders misstrauisch. Um den Betriebsausgabenabzug für die Lohnkosten zu sichern, müssen Sie Stundenzettel aufbewahren, aus denen hervorgeht, wann der Ehegatte welche Aufgaben erledigt hat.

14. 1-Prozent-Regelung

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass typische Gewerberabatte beim Autokauf keine mindernde Wirkung auf den zu versteuernden Privatanteil haben. Maßgeblich für die Ermittlung des Privatanteils nach der 1-Prozent-Regelung ist der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung ohne Abschläge für Rabatte.

15. Trinkgelder

Arbeiten Sie in einer Branche, bei der Trinkgelder an den Chef üblich sind, sollten Sie diese unbedingt als Betriebseinnahme erfassen. Denn andernfalls droht Ihnen der Besuch des Finanzamts. Trinkgelder an Unternehmer sind umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen.