Europawahl, neue Geldscheine und Mindestlohnerhöhung Änderungen und neue Gesetze im Mai 2019

Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer, Telefonieren ins EU-Ausland wird günstiger und die Europawahl steht bevor. Welche Änderungen der Mai 2019 außerdem bringt, verrät unser Überblick zum Monatswechsel.

Sarah Arzberger

Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer, Telefonieren ins EU-Ausland wird günstiger und die Europawahl steht bevor - doch das sind nicht die einzigen Änderungen im Mai. - © rh2010 – stock.adobe.com

Ende Mai können die Einwohner Europas ein neues europäisches Parlament wählen und somit über die künftige politische Ausrichtung der EU entscheiden. Aber welche wichtigen Termine stehen im Mai noch an? Und auf welche Änderungen und neue Gesetze müssen sich Verbraucher und Betriebe einstellen? Antworten darauf gibt es hier in der Übersicht:

Änderungen und neue Gesetze im Mai 2019

Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hatten sich Ende 2016 auf einen neuen einheitlichen Mindestlohn für Maler und Lackierer geeinigt. Die Verhandlungspartner einigten sich damals auf eine stufenweise Anhebung. Die nächste Erhöhung folgt jetzt am 1. Mai 2019. Ungelernte Arbeiter erhalten dann 10,85 Euro statt vorher 10,60 Euro die Stunde. Auch Maler- und Lackierergesellen im Osten können sich freuen, denn sie bekommen 55 Cent mehr die Stunde – ihr Mindestlohn wird von 12,40 Euro auf 12,95 Euro angehoben.  

Lesetipp: Mindestlohn für Maler und Lackierer: Das gilt ab Mai 2019

Telefonate ins EU-Ausland werden günstiger

Nach der Abschaffung der Roaminggebühren 2017 werden jetzt auch Telefonate ins EU-Ausland günstiger. So sollen ab 15. Mai Telefongespräche maximal 19 Cent pro Minute kosten – und zwar unabhängig davon, ob das Gespräch vom Festnetz aus oder am Handy geführt wird. Auch die Kosten für SMS sollen bei maximal sechs Cent gedeckelt werden. Den Weg für die Änderung hatte vergangenen November das Europaparlament freigemacht. Zustimmen muss jetzt nur noch der EU-Rat - das gilt jedoch als reine Formsache.

Elektrogeräte entsorgen

Seit dem 15. August 2018 gilt der sogenannte offene Anwendungsbereich (Open Scope) des Eletkro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Das bedeutet, dass die Entsorgungsregeln unter anderem auch für alle Möbel, die elektrische Bauteile enthalten, sowie für Kleidung mit elektrischen Funktionen gelten und Verbraucher diese beim Elektriker abgeben können statt sie selbst zu entsorgen.

Ab dem 1. Mai 2019 fallen dann auch die passiven Endgeräte unter das Open Scope. Dazu zählen Geräte, die Strom lediglich durchleiten wie Verlängerungskabel, Steckdosen oder Lichtschalter.

Für die Betriebe des Elektrohandwerks bedeutet das, dass sie einerseits noch stärker Gefahr laufen, durch das Zusammenfügen von Produkten (sog. Assemblieren) zum Hersteller eines Elektrogeräts werden. Sie wären dann verpflichtet, das entsprechende Gerät bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (stiftung ear) zu registrieren und damit auch für die Entsorgung zu bezahlen. Andererseits steigt die Menge der Elektroaltgeräte, die Verbraucher in Läden des stationären Handels abgeben können.

Lesetipp : Elektrogeräte entsorgen: Wieder neue Regeln zum 1. Mai 2019

Europawahlen am 26. Mai

Vom 23. bis 26. Mai finden die Europawahlen statt. In jedem EU-Mitgliedsstaat dürfen die Bürger bestimmen, welche Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen. In Deutschland können die Bürger am 26. Mai ihre Stimmen abgeben.

Lesetipp: Europawahl: Auf diese Abgeordneten muss das Handwerk achten

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Neue 100- und 200-Euro-Scheine

Am 28. Mai gibt die Europäische Zentralbank (EZB) die neuen 100- und 200-Euro Scheine heraus. Die Europa-Serie der überarbeiteten Scheine wird damit vervollständigt. Die neuen Scheine sind mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung noch schwerer machen sollen. Dazu zählen ein Satelliten-Hologramm, das sich oben im Folienstreifen befindet und eine überarbeitete Smaragdzahl unten links am Geldschein, in der Eurosymbole zu erkennen sind. Außerdem sind die Scheine kleiner als ihre Vorgänger – und passen somit besser ins Portemonnaie. Die alten 100- und 200-Euro-Scheine bleiben weiterhin gültig.

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E-Bike-Tuning wird eingeschränkt

E-Bikes zu  manipulieren scheint ein Trend zu sein – nach ARD-Informationen ist inzwischen jedes dritte E-Bike getunt. Dem soll nun Einhalt geboten werden und so tritt ab Mai 2019 eine technische Norm in Kraft, so dass die E-Bike-Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden, eine Tuningerkennung in ihre neuen Räder einzubauen.

Dabei geht es um die Norm DIN EN 15194, die die technischen Vorgaben bzw. die Standards vorgibt, die ein Hersteller erfüllen muss, damit sein E-Bike der sogenannten Maschinenrichtlinie entspricht. Die Maschinenrichtlinie in ihrer jetzigen Form gibt es schon seit dem Jahr 2007, sei von den Herstellern aber bislang gekonnt ignoriert worden, so Marco Brust vom Prüfinstitut für Mikromobilität velotech.de in Schweinfurt.

Im November 2018 wurde in diese Norm explizit hineingeschrieben, dass sich die Hersteller um die Manipulationssicherheit kümmern müssen.  Die Veröffentlichung der neuen Listung aller Normen erfolgt nun im Mai.

Lesetipp: E-Bike-Tuning: Ab Mai nicht mehr so einfach

Steuererklärung nicht mehr im Mai fällig

Bislang musste die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr immer bis zum 31. Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Doch seit 2019 haben Verbraucher mehr Zeit, denn die Steuererklärung muss erst zum 31. Juli vorgelegt werden.

Diese Abgabefrist ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Denn mit einer guten Begründung (Krankheit Buchhalter, Arbeitsüberlastung, noch fehlende Steuerbeläge für 2018) dürfte eine Fristverlängerung bis Ende Dezember 2019 kein Problem sein.

Lesetipp: Diese Abgabefrist gilt für die Steuererklärung 2018